Hallo zusammen,
im Forum finde ich zwar einige Themen zu meiner Frage aber jedoch ist da nicht genau meine Frau dabei bzw. beantwortet...
Ich habe hier ein Anerkenntnisurteil vom 28.07.2015.
Der Gegner ist verurteilt worden:
Objekt rauszugeben
Nutzungsentschädigung seit April 2014 zu zahlen.
SW ist 11.700,00 EUR.
Aus diesem soll ich nun die Räumung (Berliner Modell) einleiten. Formulierung und das alles habe ich, mir geht es um die Gebühren.
was ist der Streitwert für meine Gebühr (3309 VV RVG)?
wie sieht es mit der Nutzungsentschädigung aus? kommt diese zu den Gebühren dazu oder erwähne ich die separat in dem Antrag, dass diese dem Mandanten zustehen?
Liebe Grüße und vielen Dank für die Rückmeldung
ZV Räumung (Berliner Modell)
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Also ich habe es nun so verstanden, dass ich den SW für unsere Gebühren so berechne: Kaltmiete x 12 = SW für meine Gebühren für die Räumung nach Berliner Modell
aber was ist mit der Nutzungsentschädigung? kommt zum Streitwert für meine Gebühren dazu? also: Kaltmiete x 12 + Nutzungsentschädigung= SW für meine Gebühren für die Räumung nach Berliner Modell
aber was ist mit der Nutzungsentschädigung? kommt zum Streitwert für meine Gebühren dazu? also: Kaltmiete x 12 + Nutzungsentschädigung= SW für meine Gebühren für die Räumung nach Berliner Modell
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das ist korrekt so. Und nein, für den reinen Räumungsauftrag kommt zum Gegenstandswert für die Gebühren nichts weiter dazu. Aber du darfst in deinem Antrag gern erwähnen, dass soundso viele EUR Nutzungsentschädigung nebst Zinsen und die Kosten des Verfahrens nebst Zinsen zur Zahlung ausstehen.Anna1206 hat geschrieben:Kaltmiete x 12 = SW für meine Gebühren für die Räumung nach Berliner Modell
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück
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Wieso habt ihr hier mit der Räumung so lange gewartet? Hoffentlich kommt dir dein Schuldner hinsichtlich des Räumungsanspruches nicht mit Verwirkung.
Liebe Grüße Sonnenkind
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
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@Sonnenkind: Dem Warten kann eine sogenannte Räumungsvereinbarung zwischen Mieter und Vermieter zugrunde liegen. In dem Fall nix Verwirkung.
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