Widerspruch gegen den Mahnbescheid

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sunshine24
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#12

28.07.2008, 23:41

Jupp03 hat geschrieben:
ReNoJule hat geschrieben:das streitige verfahren wird doch mit dem Kreuz am Ende beantrag oder?
Ein guter Rat:

Kreuz das nie und wirklich nie an.
Und warum lieber Jupp? Wir kreuzen das immer an ...
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
Manu_75

#13

29.07.2008, 06:44

Jupp hat gar nicht so unrecht. Wenn Du es ankreuzt und der Gegner Widerspruch einlegt, ist damit automatisch zum. eine weitere halbe Gerichtsgebühr entstanden. Logisch, wenn das Verfahren wirklich streitig durchgeführt werden soll, ist das egal, dann mußt Du ja eh noch 2,5 Gebühren einzahlen.

Aber wir hatten auch schon Gegner, die Widerspruch eingelegt und gleichzeitig bezahlt haben. Dann mußte ich trotzdem noch ne halbe Gerichtsgebühr nachentrichten, die ich nicht wiedergesehen hab und das, obwohl ich den Antrag auf Durchführung des streitigen Verfahrens zurückgenommen hatte. :roll:

Ich würd deshalb auch empfehlen, das Kreuzchen wegzulassen. Letztlich gibt das Mahngericht ja eh erst ab, wenn die weiteren GK eingezahlt sind. Und damit beantragst Du letztlich die Durchführung streitigen Verfahrens und es bedarf keines gesonderten Schriftsatzes oder so.
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Soenny
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#14

29.07.2008, 06:45

:zustimm
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jenniver
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#15

29.07.2008, 07:06

Wir kreuzen die Abgabe bei Widerspruch auch immer an. Bisher mussten wir nur weitere 2,5 Gebühren einzahlen, wenn das streitige Verfahren wirklich durchgeführt werden soll.
Dann mußte ich trotzdem noch ne halbe Gerichtsgebühr nachentrichten, die ich nicht wiedergesehen hab
Nach welcher Vorschrift? Diesen Fall hatte ich noch nie.
obwohl ich den Antrag auf Durchführung des streitigen Verfahrens zurückgenommen hatte.
Zurück genommen habe ich diesen Antrag auch noch nicht. Wenn der Mandant sich nach Widerspruch des Gegners sich doch überlegt hat, dass Verfahren nicht weiter zu betreiben, hatte es sich mit der 0,5 GK Gebühr auch erledigt. Das Mahngericht hat uns halt nur darauf hingewiesen, dass das Verfahren nur abgegeben wird, wenn 2,5 Gebühren eingezahlt werden.
Übrigens die Mahnverfahren führen wir vor dem Amtsgericht Hagen.
ReNoJule

#16

29.07.2008, 09:06

Also ich habe gestern nochmal in mein Buch gelesen. In den Ausfüllhinweisen für den MB steht auch drin das man es immer ankreuzen sollte!
Findik
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#17

29.07.2008, 09:40

Das verstehe ich aber auch nicht so richtig. Wir setzen es auch immer und mussten noch nie die Gerichtskosten für das streitige Verfahren zahlen, obwohl kein Wiederspr. erhoben wurde.

Aber repfiffi ich sehe grad, dass du auch aus Berlin kommst. Vielleicht liegt es daran, dass die Berliner Gerichte, da anders sind und die weiteren Gerichtskosten nur dann verlangen, wenn Widerspr. erhoben wurde. Anders kann ich es mir im Moment nicht erklären.
Liebe Grüße
Findik

[color=blue]Der Verstand und die Fähigkeit, ihn zu gebrauchen, sind zwei verschiedene Gaben.[/color]
ReNoJule

#18

29.07.2008, 09:45

Auf jeden Fall bringt mich das gerade hier alles mega durcheinander!
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Smilie
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#19

29.07.2008, 09:47

Ich muss zugeben, dass wir das Kreuzchen auch immer setzen und die weiteren 2,5 GK auch nur angefordert worden sind, wenn auch wirklich Widerspruch erhoben worden ist... Habe auch noch nie schlechte Erfahrungen damit gemacht...
Life is like a coin - you can spend it any way you want but you can spend it only once...
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße

:pcwink

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