Welche Gebühr???

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Zonnie
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#1

20.02.2007, 10:10

Hallo ihr Lieben!

Hab hier ne echt blöde Sache aufm Tisch und weiß einfach nicht was ich machen soll...

Also wir haben Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides gestellt. Die Gegenseite hat Widerspruch eingelegt und es ging ins streitige Verfahren. Dann hat die Gegenseite den Widerspruch wieder zurückgenommen.

Nun hat meine Kollegin (jetzt im Mutterschutz) Kostenfestsetzungsantrag gestellt... Die Antwort vom Gericht:

"im Bezug auf Ihren KoFe vom ... erhalten Sie in der Anlage den Vordruck zur Beantragung eines Vollstreckungsbescheids mit der Bitte, diesen ausgefüllt und unterschrieben hierher zurückzureichen. Sie werden darauf hingewiesen, dass die Kosten des streitigen Verfahrens vor dem Prozessgericht mit in den Vollstreckungsbescheid aufgenommen werden gem. § 699 III ZPO."

Ich hab keine Ahnung was ich jetzt da reinschreiben muss wegen den Gebühren... Werden die 1,0 ausm Mahnverfahren angerechnet, sodass ich bei bisherige Kosten des Verfahrens einfach die Gebühren ausm KoFe reinschreibe? Oder schreibe ich bei Kosten des Verfahrens (es handelt sich um die alten Vordrucke, nicht die des automatisierten Mahnverfahrens) die 1,0 Gebühr für Mahnbescheid rein? aber wohin dann mit der 1,3 wg. streitiges Verfahren???

Im weiteren steht dann ja "Auf der Grundlage des Mahnbescheids ergeht Vollstreckungsbescheid...Hinzu kommen folgende weitere Kostenbeträge" Schreibe ich da dann die 0,5, Ausl. + MwSt rein??

Ich hoffe ihr könnt mir helfen, will diese Akte schnellstmöglich vom Tisch haben.
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Seneca
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Pepsi
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#2

20.02.2007, 10:15

also die MB Gebühr wird ja angerechnet (nicht jedoch P+T) während die VB Gebühr bestehen bleibt, du bekommst also im grpßen und ganzen VB GEbühr und str. Verfahren

aber wie du das da eintragen musst, weiß ich auch nicht..
Gast

#3

20.02.2007, 10:16

Guten Morgen,

Du musst nun den Vollstreckungsbescheid ausfüllen, der diesem Schreiben beigefügt wurde.

Die bisher entstandenen Kosten belaufen sich ja zum einen auf die Gebühren für das Mahnverfahren.

Für das streitige Verfahren sind von euch Gerichtskosten eingezahlt worden. Diese Kosten kommen zu den Gebühren für den Erlass des Vollstreckungsbescheides hinzu.

Nun ist natürlich noch die Frage, ob ihr den Anspruch bereits begründet hattet. Wenn dem so ist, dann steht euch natürlich auch noch die Gebühr nach 3100 VV RVG zu. Solltet ihr jedoch noch keine Anspruchsbegründung bei Gericht eingereicht haben, fällt diese Gebühr weg.

Preußi
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Zonnie
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#4

20.02.2007, 10:20

Den Anspruch haben wir schon begründet. Deswegen wäre ja meine Idee, dass ich 1,3 bei bisherige Kosten des Verfahrens eintrage...

Pepsi mit P+T meinst du Auslagenpauschale Nr. 7002 oder? Also 1,3 + 40 € Auslagenpauschale + MwSt + GK

Wollte nur mal eure Meinung hören...
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Seneca
Gast

#5

20.02.2007, 10:25

1. würde ich wahrscheinlich den Vollstreckungsbescheid ausfüllen. Schließlich brauchst Du ja auch einen Titel über die geltend gemachte Forderung.

Bezüglich der Kosten würde ich jedoch auf eine Eintragung in das Vollstreckungsbescheidsformular verzichten und dazu einen gesonderen Kostenfestsetzungsantrag stellen.

Dann haste Deine beiden Titel.

Alternativ einfach mal beim Rechtspfleger anrufen.

Preußi
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#6

20.02.2007, 10:53

Wir hatten ja Kostenfestsetzungsantrag gestellt, aber damit waren die nicht so einverstanden...
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Seneca
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#7

20.02.2007, 10:54

dann musste die Kosten im Vollstreckungsbescheid mit beantragen
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Zonnie
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#8

20.02.2007, 11:05

Also hab nun bei der Rechtspflegerin angerufen, da sie grad so n Formular nicht vorliegen hatte, konnte sie es mir nciht so gut erklären, aber sie meinte ich solle oben einfach kosten des Mahnverfahrens und unten, bei den Kosten des VB einfach die 0,8 hinzurechnen.

Nun noch ne andere Frage... Mahnverfahren war vor AG Stuttgart, streitiges Verfahren Ludwigsburg... KoFe nach Ludwigsburg geschickt...
Der VB-Antrag muss doch dann aber nach Stuttgart oder? Jetzt ist doch wieder das Mahngericht zuständig oder täusche ich mich?
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Seneca
stuppsi
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#9

20.02.2007, 11:09

Es bleibt das AG Stuttgart zuständig
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#10

20.02.2007, 11:10

Sorry - ich meinte Ludwigsburg
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