Wann läuft die Frist aus?

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buffanieX
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#1

07.02.2011, 13:40

Ich steh grad mal wieder etwas auf dem Schlauch,

wir haben ein Urteil vom 12.01., zugestellt am 24.01. Am 26.01. haben wir Berufung dagegen eingelegt, und eine Fristverlängerung für die Berufungsbegründung von einem Monat beantragt. Wann läuft die Frist jetzt aus?

Muss ich jetzt von dem Tag zählen wo wir die Berufung eingelegt haben so, dass die Frist dann am 26.02. abläuft oder von der Zustellung an einen Monat verlängern?

Vielen Dank für Eure Hilfe
Sveta

#2

07.02.2011, 13:47

Also ohne Fristverlängerungsantrag würde die Frist am 24.03. ablaufen, § 520 (2) S.1.
Ich hatte das selbst noch nie, aber ich würde schätzen, dass dann die Frist am 24.04. abläuft, also normale Begründungsfrist plus den beantragten einen Monat.

Stimmt das so?
gkutes

#3

07.02.2011, 13:53

26.4. (wegen Ostern)
recht ungewöhnlich, die Frist schon zwei Monate vor Ablauf verlängern zu lassen, aber kann man machen :mrgreen:
Sveta

#4

07.02.2011, 13:55

Ach ja Ostern .. in den Kalender hab ich nicht gekuckt :)
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LuzZi
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#5

07.02.2011, 14:05

Immer ab Zustellung, nicht ab Einlegung der Berufung.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
buffanieX
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#6

07.02.2011, 14:14

Ok vieeeeeeeelen Dank =)

Find ich auch recht ungewöhnlich so früh schon die Frist zu verlängern :D mein Ex-Chef hat es immer erst am letzten Tag gemacht und hier schon gleich mit Einlegung der Berufung und sogar die wurde ja gleich 2 Tage nach Zustellung eingelegt. Der Mann hier ist sehr schnell :D
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#7

07.02.2011, 14:24

Sei doch froh, dann hast den ganzen Mist nicht auf den letzten Drücker kurz vor Feierabend, so wie mein Chef das immer macht. :roll: :fluch
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
buffanieX
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#8

07.02.2011, 14:29

*g* ja das kenn ich :D so war es in meiner alten Kanzlei auch...alles auf den letzten Drücker...bin eigentlich auch froh dass es hier alles gleich gemacht wird aber so verwirrt es mich noch mehr haha :D
gkutes

#9

07.02.2011, 16:44

naja - irgendwann könnte der Richter nachfragen, warum man schon zwei monate vorher weiß, dass man einen monat länger brauch. Ich kann mir die Begründung dazu irgendwie nicht so recht vorstellen...
buffanieX
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#10

08.02.2011, 17:22

er hatte geschrieben wegen mehreren urlaubsvertretungen in der sozietät wenn ich es noch richtig weis :D
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