Wann läuft die Frist aus?

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Gina

#11

08.02.2011, 18:57

LuzZi hat geschrieben:Immer ab Zustellung, nicht ab Einlegung der Berufung.
Ganz früher mal war das mal so. ;) Das hat man nur für die chaotischen Anwälte verändert. :lol:
Luise153
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#12

17.01.2012, 16:36

Ich bin grad total verwirrt. :bahnhof

Also folgendes:

Wir haben ein Urteil am 12.01. zugestellt bekommen und haben verloren. Also Berufungseinlegungsfrist: 13.02.
Berufungsbegründung: 12.03.

Jetzt fragt mein Chef, wenn wir heute Berufung einlegen, ob die Frist für die Berfungsbegründung ab heute quasi einen Monat gilt oder trotzdem am 12.03. abläuft. Für mich war eigentlich klar, dass die trotzdem am 12.03. abläuft.

Aber jetzt heißt es hier unter den Mitarbeitern, dass es wohl geändert wurde und die Frist für die Begründung ab Berufungseinlegung gilt... Häh??? Hab ich was verpasst???

Jetzt bin ich verwirrt :ka
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misspinky1984
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#13

17.01.2012, 16:38

Nein, die Frist (Berufungsbegründung) beträgt 2 Monate ab Zustellung des vollständig abgefassten Urteils (§ 520 Abs. 2 ZPO)
Achte auf deine Gedanken, denn sie werden Worte.
Achte auf deine Worte, denn sie werden Handlungen.
Achte auf deine Handlungen, denn sie werden Gewohnheit.
Achte auf deine Gewohnheiten, denn sie werden dein Charakter.
Achte auf deinen Charakter, denn er wird dein Schicksal.


Quelle: Die englische Fassung nach Charles Reade geht auf ein chinesisches Sprichwort zurück.
Luise153
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#14

17.01.2012, 16:39

Jetzt bin ich beruhigt :D

Danke für die schnelle Auskunft. :wink1
gkutes

#15

17.01.2012, 16:40

dein Chef hat noch die alte Frist im Kopf... Vor der ZPO Reform war die Berufungbegründung einen Monat ab Berufungseinlegung
Luise153
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#16

17.01.2012, 16:46

aah, jetzt weiß ich auch, was mein Kollege gemeint hat mit "das hat sich geändert" :wink:
gkutes

#17

17.01.2012, 17:04

das müsste jetzt mittlerweile 10 jahre her sein :pfeif
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