Wann bekomme ich meine Arbeitspapiere zurück?

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j3NN
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#1

24.04.2007, 09:56

Hey,

ich hab mal eine Frage, ich hatte am letzten Donnerstag meinen letzten Arbeitstag, bis zum 30.04.07 hab ich Urlaub, bzw. Prüfungen, ab dem 01.05.07 bin ich in einer anderen Kanzlei. Nun ist meine Frage, wann bekomme ich meine Papiere? Hätte ich die schon am Donnerstag bekommen müssen? Oder am 30.04.07? Muss sie ja schliesslich dem neuen AG vorlegen, eigentlich dann am 01.05.07, aber is ja bekanntlich nen Feiertag, aber is ja auch egal, normalerweise mussich die doch am 01.05 vorliegen haben oder???

Is da irgendwas gesetzl. geregelt oder so?

Soll ich in der Kanzlei anrufen, und die fragen, wann die vorhaben mir die zu schicken? (Dazu muss ich sagen, dass das eher die letzte Alternative für mich ist, bin froh wenn ich von denen keinen mehr hören muss)

Danke jetzt schonmal für eure HIfle

Jenny
Was ist der Unterschied zwischen Gott und Juristen? - Gott denkt nicht, dass er Jurist ist.

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StineP

#2

24.04.2007, 09:58

Die Übergabe der Arbeitspapiere erfolgt zum Zeitpunkt der tatsächlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Auch wenn der Arbeitnehmer Kündigungsschutzklage erhoben hat, sind die Papiere zum Beendigungstermin herauszugeben. Einen Anspruch auf vorzeitige Herausgabe wie bei Urlaub oder Freistellungen hat der Arbeitnehmer nicht.
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Sunny
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#4

24.04.2007, 09:59

:zustimm
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j3NN
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#5

24.04.2007, 10:03

Also muss ich die am 30.04.07 bekommen, hab ich richtig verstanden ja?

Ganz ehrlich, ich habe von all sowas noch nicht die Ahnung, was genau muss ich alles zurückerhalten? Lohnsteuerkarte is kla, Sozialversicherungsausweis ist bei mir, kann ich auch die Untersuchungsbescheinigung zurückfordern? hab meine Ausbildung mit 17 begonnen und musste die vorlegen?
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StineP

#6

24.04.2007, 10:05

Ja, dann ist ja offizielle das Arbeitsverhältnis beendet.

Die Untersuchungsbescheinigung wirst du nicht zurückbekommen. Das gehört nicht zu den Arbeitspapieren im eigentlichen Sinne, sondern war nur Nachweis für den Ausbilder. Mit dem hat der kommende Arbeitgeber eh nix zu schaffen bzw. wird diese nie wieder benötigt.
StineP

#7

24.04.2007, 10:05

Achso zu deiner Frage:

Arbeitspapiere sind bestimmte beim Arbeitgeber über den Arbeitnehmer vorhandene Papiere, die zum Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses noch im Unternehmen liegen. Dazu kommen solche, die extra bei der Beendigung entstehen, wie beispielsweise das Arbeitsendzeugnis sowie die Arbeits- und Urlaubsbescheinigung.

Daneben zählen zu den Arbeitspapieren Arbeitserlaubnis, Krankenkassen- und Lohnsteuerbescheinigung, Lohnsteuerkarte, Sozialversicherungsausweis sowie unter Umständen eine Vorausbescheinigung über das Arbeitsentgelt. Für Minderjährige kommt eine Gesundheitsbescheinigung hinzu.

Keinen Anspruch haben Arbeitnehmer auf Bewerbungsunterlagen und Lebensläufe. Diese bleiben im Eigentum des Ex-Arbeitgebers.
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Sunny
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#8

24.04.2007, 10:06

Die Untersuchungsbescheinigung brauchst du doch nicht mehr, wenn du deine Ausbildung beendet hast.
Du erhälst die Lohnsteuerkarte, den Sozialversicherungsnachweis, Arbeitszeugnis, Gehaltsbescheinigung. Ich hoffe ich hab jetzt nichts vergessen.

Wenn du deine Prüfung am 30.04. bestehst, solltest du spätestens einen Tag danach die Unterlagen haben. Ich bin damals nach meiner Prüfung in die Kanzlei gefahren und hab dann meine Unterlagen gleich bekommen.
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Sunny
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#9

24.04.2007, 10:07

@Stine: Irgendwie bist du jedesmal schneller mit antworten. :-)
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StineP

#10

24.04.2007, 10:09

Tut mir leid....... =)
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