Wann bekomme ich meine Arbeitspapiere zurück?

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Marilyn82

#11

24.04.2007, 10:09

@j3NN

Wo in Krefeld hast du Dich denn beworben? Bis vor Kurzem hab ich ja auch dort gearbeitet...
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j3NN
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#12

24.04.2007, 10:09

Danke StineP, aber das hab ich ja unter dem link auch gelesen.

"Für Minderjährige kommt eine Gesundheitsbescheinigung hinzu."

Also kann ichs doch eigentlich auch zurückfordern?! Klar brauch ichs nemma, aber die doch auch net ;)

Na da bin ich ja echt ma gespannt, wann ich die kriege, hab irgendwie schon so nen komisches Gefühl, datt ich noch mächtig Ärger mit denen bekomm
Was ist der Unterschied zwischen Gott und Juristen? - Gott denkt nicht, dass er Jurist ist.

Treffen sich zwei Anwälte. Sagt der eine: "Wie geht's?"
Sagt der andere: "Ich kann nicht klagen."
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j3NN
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#13

24.04.2007, 10:10

Marilyn schreib dir ne PN
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StineP

#14

24.04.2007, 10:13

j3NN hat geschrieben:"Für Minderjährige kommt eine Gesundheitsbescheinigung hinzu."
Richtig, aber du bist ja auch nicht mehr minderjährig...... Den Lebenslauf und die bewerbungsunterlagen forderst du ja auch ncicht zurück!!

Am besten klärste das mit denen fix ab. Die sollen die bereit halten an deinem letzten Prüfungstag. Dann kannste alles in einem Rutsch abhaken
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#15

24.04.2007, 10:14

Würde ich auch sagen, einfach dort anrufen und da kannste das dann alles nach deiner Prüfung abholen und denen gleich eine Kopie von Deinem Abschlusszeugnis da lassen. Hab ich zumindest damals so gemacht.
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#16

24.04.2007, 10:16

Nö, datt Porto können die ruhig investieren ;) Ich geh nicht mehr freiwillig dahin hab diese Woche nur die schriftlichen, Zeugnis bekomm ich erst Ende Mai und ich hoffe doch, dass ich bis dahin auch meine Papiere bekommen habe
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StineP

#17

25.04.2007, 08:38

Na dann viel Glück - auch für die Prüfungen
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#18

25.04.2007, 09:32

Hallo j3NN,
habe ich das jetzt richtig verstanden, ab dem 01.05.07 wechselst du die kanzlei? dh. dein arbeitsverhältnis/ausbildungsverhältnis endet in der alten kanzlei (offiziell) zum 30.04.?
welche papiere meinst du bzw. welche hast du dort abgegeben, außer lohnsteuerkarte ? diese gesundheitsbescheinigung kannst du vergessen ...
der AG muss dir noch die gehaltsabrechnung/verdienstbescheinigung, abmeldung aus der sozialversicherung und ein arbeitszeugnis ausstellen, dass kann u.U. 1-2 wochen dauern...
LG, Lena
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j3NN
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#19

26.04.2007, 06:11

@LenaX

Danke für deinen Beitrag. Mit dem Wechsel hast du richtig aufgenommen ;) Hab gestern mit der Kanzlei telefoniert, meine Papiere bekomm ich Freitag, meine Azubikollegin bringt sie mir zur Prüfung mit, weil unsere BV die nicht per Post verschicken will (was ich auch ganz gut finde). Was es alles sein wird, seh ich erst Freitag ;)

Über das Zeugnis haben wir auch gesprochen, bekomm ich aber wie du sagst, erst in den nächsten Wochen, aber ist auch net schlimm, da ich eins von dem ANwalt habe, für den ich hauptsächlich gearbeitet habe, wovon die Kanzlei nix weiss ;)

Und da es genau das selbe sein wird, wie mein vorläufiges Zeugnis, was ich für die Anmeldung zur Abschlussprüfung brauchte, hab ichs ja eigentlich schon, nur das auf dem neuen dann nicht mehr "vorläufig" steht. NUnja, wieso dass dann solang dauern soll, find ich zwar auch komisch, weil die es ja nur einmal neu ausdrucken müssen, aber darüber reg ich mich nu net auf ;)


Habe nun übrigens 3/5 der Prüfungen hinter mir (morgen sind nochmal zwei ZPO/FGG und RVG/KostO) und ich muss echt sagen, die Angst ist absoluter Quatsch, aber Freitag werd ich wohl doch wieder ängstlich und nervös sein ;)

LG j3NN
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