VU und Hinterlegung

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dietzi
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#1

12.02.2010, 11:03

ich hab da mal eine Frage :wink1

folgender fall liegt vor.... schuldner ruft uns an.... gegen ihn ist ein VU erlassen worden..... er will einspruch einlegen fragt wie lange er noch zeit hat... info frist gestern abgelaufen. ZV-Maßnahmen sind nach aussage der gegnerischen Anwältin bereits eingeleitet. sie hat den GVZ losgeschickt, antrag ist bereits per post raus sie wäre aber bereit die sache beim gvz ruhen zu lassen.

meine chefin sagt am besten dann hinterlegung und das dem gvz mitteilen. geht das überhaupt noch ?

bitte schnelle antworten. :thx
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gabrielle
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#2

12.02.2010, 11:05

also wenn das VU rechtskräftig ist, braucht er das Geld auch nicht mehr hinterlegen, dann muss er nämlich zahlen. Solltet ihr gestern noch Einspruch eingelegt haben, so kann er das Geld noch hinterlegen.
dietzi
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#3

12.02.2010, 11:11

ja leider hat der mandant erst angerufen als auch die frist schon einen tag abgelaufen war. meine chefin wollte dann trotzdem noch einen verspäteten einspruch einlegen allerdings konnte uns der mdt. nicht mal alle unterlagen zu faxen sondern nur die hälfte.... :kopfkratz
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#4

12.02.2010, 11:22

das wäre dann ja die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand. Könnte man dann nicht einen Schutzantrag bezüglich der ZV stellen?
dietzi
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#5

12.02.2010, 11:33

ich bin gerade voll überfordert mit der sache :patsch
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gabrielle
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#6

12.02.2010, 12:45

also, es kommt zum einen drauf an, was genau im VU steht. Ist Eurem Mandanten die Möglichkeit eingeräumt worden, zur Abwendung der ZV eine Sicherheit zu leisten? Wenn ja, und nun kommt es darauf an, ob der Wiedereinsetzungsantrag erfolgreich ist, könnte Eurer Mandant eine Sicherheit in Form einer Bürgschaft oder durch Hinterlegung des Betrages leisten. Er könnte, wenn - auch nur für den Fall der erfolgreichen Wiedereinsetzung - auch einen Schutzantrag ans Vollstreckungsgericht senden, wenn es für ihn eine unzumutbare Härte wäre, gepfändet zu werden.
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