Hallo,
ich habe gestern hier im Forum eine Frage gestellt und wurde gebeten, mich kurz vorzustellen, da ich wohl die Grenzen der Rechtsberatung fast überschritten habe.
Also, nochmals danke für eure Hilfe. Um nun alle zu beruhigen:
Ich wollte mir hier keine kostenlose Rechtsberatung erschleichen o.ä.
Ich bin in einem Grundsicherungsträger für Arbeitssuchende der interne Prüfer. Ich erhalte diverse Prüfaufträge, zum Beispiel ob auch alle Kollegen das Arbeitslosengeld II richtig berechnen usw.
Momentan soll ich einen Teil der Fälle prüfen, bei denen geklagt wurde. Mir geht es um den Abschluss des Verfahrens, d.h. Anerkenntnis, Vergleich oder Urteil. Ich soll beispielsweise (grob) abschätzen, ob der Vergleich plausibel war und welche Konsequenzen dies von der Kostenseite für unsere Behörde hat.
Darum wollte ich wissen, ob ein Anwalt bei Vergleich oder Anerkenntnis mehr verdient, da wir ja ggf. einen Teil der außergerichtlichen Kosten erstatten - und da gehört das nunmal dazu.
Leider habe ich dazu im Internet nicht wirklich was gefunden, auch keine richtige Rechtsgrundlage,aus der ich mir das selber erarbeiten kann.
Ich habe nun natürlich auch nicht vor, mich ausführlich in das RVG einzuarbeiten, dass ist ja gar nicht meine Aufgabe.
Daher habe ich hier die Frage gestellt.
Ich hoffe, nun alle Gemüter beruhigt zu haben.
LG schnitti.
Vorstellung
- schneewittchen1984
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Schnitti!
- GuterJunge
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