Ich brauche Eure Hilfe:
Wir haben einen Schuldner der in Berlin wohnt, am Montag aber zu einer Hauptverhandlung in Niedersachsen geladen wurde. Jetzt soll ich den Gerichtsvollzieher am Montag zu der Verhandlung schicken, damit er vor Ort vollstrecken kann. Ich habe mehrere Titel u.a. ein vollstreckbares Urteil, dort fehlt aber der Zustellungsvermerk.
Das Urteil kann ich ja auch durch den GVZ zustellen lassen, wie formuliere ich das denn am Besten.
Und muss ich in meinem ZV-Auftrag noch auf irgendetwas hinweisen?
Reicht es aus, wenn ich dort vermerke, dass der GVZ im AG ... um 11:00 Uhr, Saal ... vollstrecken soll??
Schon mal vielen Dank für Eure Hilfe.
Vollstreckung im AG
- katuscha
- ...ist hier unabkömmlich !
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Was erhoffst Du Dir von der Vollstreckung im Gericht? Meinst Du, dass er soviel Geld dabei hat?
Zumindest solltest Du versuchen, den GV vorher anzurufen, damit er am Montag auch Zeit hat.
Ansonsten halt den Auftrag rein, dass er den Titel .... vor der Vollstreckung zustellen soll.
Zumindest solltest Du versuchen, den GV vorher anzurufen, damit er am Montag auch Zeit hat.
Ansonsten halt den Auftrag rein, dass er den Titel .... vor der Vollstreckung zustellen soll.
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- Foren-Azubi(ene)
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Ich denke, dass das nicht zum Erfolg führen wird , gehe nicht davon aus, dass der Schuldner so viel Geld dabei hat
Aber der Mandant hätte es gerne so, wieso weshalb auch immer.
Mit dem GV habe ich schon gesprochen, das klappt zeitlich alles ...
Aber der Mandant hätte es gerne so, wieso weshalb auch immer.
Mit dem GV habe ich schon gesprochen, das klappt zeitlich alles ...