VKU Kosten bei Vers.

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Sputnik85
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#1

26.07.2011, 10:26

Hallo,

wir haben einen Mandanten mit VKU. Unser Mandant ist nicht am Unfall Schuld gewesen. Ich soll nun eine Aufstellung machen, welche Kosten die Versicherung tragen muss. Mir liegt ein Gutachten vor. Da kann ich ja die Kosten gut abarbeiten. Mache ich denn auch den Nutzungsausfall gegenüber der Versicherung geltend? Die Werkstatt hatte dem Mandanten gesagt, das KFZ ist verkehrstauglich und im Gutachten steht nun, dass es nicht verkehrssicher ist. Berechne ich denn nun den Nutzungsausfall seit dem Schadentag?

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#2

26.07.2011, 10:40

Hallo, in den meisten Gutachten wird auch die ca. Reparaturdauer angegeben. Diese Tage nimmst Du dann. Mit Glück hat der Gutachter auch den Tagessatz für das verunfallte Fahrzeug ermittelt. Wenn nicht, musst Du diesen über die Sander-Danner-Tabelle recherchieren. So lange das Fahrzeug jedoch noch nicht repariert wurde, kann die Versicherung noch davon absehen, überhaupt Nutzungsausfall zu zahlen. Die wollen dann den Nachweis der Reparatur. Wenn die Reparatur länger gedauert hat, als im Gutachten angegeben, solltest Du Dir von der Werkstatt genau begründen lassen, warum die Reparatur länger gedauert hat.
Hat der Mandant einen Mietwagen, kann natürlich kein Nutzungsausfall geltend gemacht werden, sondern die Mietwagenkosten.
LG mck
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PinkLady
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#3

26.07.2011, 10:43

So lange das Fahrzeug jedoch noch nicht repariert wurde, kann die Versicherung noch davon absehen, überhaupt Nutzungsausfall zu zahlen
Solange kannst du auch erstmal nur die Netto-Reparaturkosten ansetzen.

Außerdem kannst du noch eine Unkostenpauschale für euren Mandanten ansetzen. Die Versicherungen zahlen hier zwischen 25,- und 30,-.
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Adora Belle
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#4

26.07.2011, 10:54

Wenn das Fahrzeug nicht verkehrssicher ist, kann Nutzungsausfall ab dem Unfalldatum verlangt werden. Ansonsten nur für die Zeit der Reparatur.

Auf fiktiver Basis können Nutzungsausfall und USt. nicht abgerechnet werden, das geht erst nach Reparatur.
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Sputnik85
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#5

26.07.2011, 10:55

danke :)
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Manuela77
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#6

27.07.2011, 17:13

Die Gutachterkosten gehören natürlich auch zum Schaden, den die Versicherung ersetzen muss. Die darfste bei deiner Aufstellung nicht vergessen - zumal sie sich am Ende auf den Gegenstandswert auswirken, auch wenn direkt durch Abtretung an den SV gezahlt wurde.
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Sputnik85
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#7

27.07.2011, 17:48

Gutachterkosten - check :)
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