Verzugsschaden

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stein
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#1

09.03.2007, 08:53

Hilfe,
mein Chef glaubt das mit dem Verzugsschaden beim MB nicht.

Es sagt, seine RA. Gebühren sind voll in den MB einzutragen.
Er sagt, es wird nicht die halbe Geschäftsgebühr, plus Auslagen und hieraus die MwSt. genommen.
Er sagt, ich habe das oben bei Hauptforderung mit der Katalog Nr. RA.-
Kosten.
Ich habe durch euch gelernt, dass das nicht stimmt.
Ich habe auch schon gegoogelt, aber nix richtig gutes gefunden.
Wo kann ich etwas darüber finden ?
Im RVG für Anfänger steht auch nix drin.
Hilfe.
Gast

#2

09.03.2007, 09:31

das kommt ein bisschen auf den Fall an.

Manchmal werden die Rechtsanwaltsgebühren auch in voller Höhe in den Mahnbescheid eingestellt
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stein
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#3

09.03.2007, 09:35

Oh Schreck, hat er doch RECHT ?
Ich dachte, man geht immer davon aus, wenn der Mdt. unsere Rechnung bezahlt hat, dass dann die halbe Geschäftsgebühr plus Auslagen plus hieraus MWSt. als Verzugsschaden geltend gemacht wird.
In welchem Fall ist es denn anders ?
Ich muss doch noch soooo viel lernen.
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Vorzimmerkeule
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#4

09.03.2007, 09:41

Hallo Stein,

ich hoffe, das hilft Dir weiter:

Fallbespiel 1:

Ihr macht für Euren Mdten eine Forderung gegenüber dem Schuldner außergerichtlich geltend. Schuldner zahlt diese, nicht aber die außergerichtlich entstandenen Gebühren. Die stellt Ihr dann aber dem Mdten. in Rechnung, der nach Ausgleich sagt, dass er die aber trotzdem gerne vom Schuldner wiederhaben will. Ihr macht die RA-Gebühren in voller Höhe im MB als eigenständige Hauptforderung geltend.

Fallbeispiel 2:

Ihr macht für Euren Mdten eine Forderung gegenüber dem Schuldner außergerichtlich geltend. Schuldner zahlt nicht, so dass Ihr vom Mdten. beauftragt werdet, die HF nebst Kosten, Zinsen etc. im MB-Verfahren geltend zu machen. Hier musst Du die halbe Geschäftsgebühr anrechnen.
Liebe Grüße, Manu
Gast

#5

09.03.2007, 09:44

zum Fallbeispiel 1 muss noch erwähnt werden, daß der Mandant eure Kosten unbedingt ausgleichen muss. Denn ihr macht eure Rechtsanwaltsgebühren im Mahnbescheid später als Schadenersatz geltend. Dazu muss eurem Mandanten aber zunächst einmal ein Schaden entstanden sein, was eben der Fall ist, wenn er die Gebühren bei euch ausgeglichen hat.

Preußi
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stein
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#6

09.03.2007, 09:59

Sorry, habe leider noch gar nix verstanden.

Oh Mann, hört sich das schwierig an.

Kann das mal jemand für Azubis erklären ?
Bin doch schon 24 Jahre raus aus den Dingen.
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stein
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#7

09.03.2007, 10:03

Ich dachte, immer wenn wir für einen Mdt. per Aufforderungsschreiben eine Forderung geltend machen, und der Schuldner unsere Rechnung nicht bezahlt, stellen wir dem Mdt. diese in Rechnung.
So mache ich das hier jedenfalls - und hoffe, dass ich das richtig mache -
Geht es dann zum MB mache ich die 0,65 Geschäftsgebühr plus Auslagen plus neu ausgerechneter MwSt. unter Ziffer 71 als Verzug geltend.
So habe ich das auch im Engler Seminar in Bonn gelernt.
Von etwas anderem habe ich leider noch nicht gehört.
Muss ich jetzt wieder alles neu lernen.
Vor allem verstehen.
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Gast

#8

09.03.2007, 10:40

die Abrechnung mit dem Mandanten ist ja auch korrekt.

Es kommt einfach darauf an, ob der Schuldner die Hauptforderung bezahlt hat oder nicht. Wenn der Schuldner nicht Hauptforderung bezahlt hat, aber eure Kosten nicht, dann werden die in voller Höhe im Mahnbescheid geltend gemacht.

Machst Du aber einen Mahnbescheid in dem vom Schuldner zu zahlende Forderung ebenfalls eingestellt wird, dann machst die Anrechnung der Rechtsanwaltsgebühren.

Der Schadenersatz eurer Rechtsanwaltsgebühren wäre ja nicht entstanden, wenn der Gegner seiner Zahlungspflicht ordnungsgemäß nachgekommen wäre. Deswegen macht man eben die Rechtsanwaltsgebühren als Schadenersatz geltend. Es ist eben nur zu unterscheiben ob die Hauptforderung bereits bezahlt ist oder nicht.

Hoffe, daß ich das jetzt verständlich rübergebracht habe. Wenn nicht, einfach nochmal melden

Preußi
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#9

09.03.2007, 11:42

Das muss ich mir heute nachmittag zu Hause mal in Ruhe durchlesen.
Dann hoffe ich kann ich noch Fragen stellen, falls ich es nicht verstanden habe. Danke erst mal - ist momentan hektisch hier -
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#10

09.03.2007, 14:08

Wo kann ich denn etwas darüber nachlesen ?
Ich muss es meinem Chef schriftlich vorlegen, hat er gesagt, er glaubt mir sonst nicht.
Ich kann ja schlecht sagen, Chefe frag doch mal die Foreno´s.
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