Hallo,
ich habe hier mal wieder einen tollen Fall auf dem Tisch oder einfach nur einen Knoten im Kopf...
Partei A klagte gegen Partei B und C. Wir vertreten Partei B und C. Das Gericht hat nun ein Urteil gesprochen worin Partei B voll gewinnt und ihre Kosten erstattet bekommt und Partei C voll verliert und trägt ihre Kosten selbst. Mein Kostenfestsetzungsantrag sähe nun so aus:
1,3 Verfahrensgebühr
0,3 Erhöhungsgebühr
1,2 Terminsgebühr
PTE
Wird dann das ganze 50/50 geteilt, da eine Partei verloren hat oder wie wird das im Kostenfestsetzungsverfahren berechnet? Ich kann ja nicht von beiden Parteien die vollen Kosten verlangen?!
Vielen Dank bereits jetzt für Eure Hilfe
LG! Domino
Vertretung 2 Parteien, einer gewinnt, einer verliert, Kosten
sind denn B und C zu gleichen Teilen am Verfahren beteiligt?
PS-bitte füll mal dein Profil zumindest mit dem Beruf noch aus, damit wir wissen, mit wem wir es zu tun haben
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Ja, B und C sind in Gleichen Teilen beteiligt. Das eine ist eine GmbH, das andere der Gesellschafter.
Es erging das 1. Urteil, dieses war negativ, danach ging nur die GmbH in die nächste Instanz, der Gesellschafter nicht, daher habe ich hier ein negatives Urteil für eine Partei.
Es erging das 1. Urteil, dieses war negativ, danach ging nur die GmbH in die nächste Instanz, der Gesellschafter nicht, daher habe ich hier ein negatives Urteil für eine Partei.
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- NORTHERN DINO
- ...ist hier unabkömmlich !
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Das mit der "nächsten Instanz" kapiere ich jetzt nicht wirklich. Es muss ja in der gleichen Instanz über die gesamten Kosten entschieden worden sein.
Richtig ist: Es werden die Gesamtkosten aufgegeben, wenn beide Parteien durch den gleichen RA vetreten worden sind. Die kopfteilige Aufteilung (§ 100 ZPO) macht das Gericht.
Richtig ist: Es werden die Gesamtkosten aufgegeben, wenn beide Parteien durch den gleichen RA vetreten worden sind. Die kopfteilige Aufteilung (§ 100 ZPO) macht das Gericht.
~ Grüßle ~
Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)...
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Ich hab mir jetzt nochmal alle Urteile gezogen, die ich hierzu so habe...
Also, Partei B (GmbH) und C (Geschäftsführer) waren in I. Instanz Beklagte.
In II. Instanz waren dann Partei B (GmbH) und C (Geschäftsfüher) Berufungskläger und Anschlussberufungsbeklagte.
Sodann ging nur noch Partei B (GmbH) in Revision. Partei C (Geschäftsfüher) erkannte das Urteil aus II. Instanz an.
Nun steht bezüglich der Kosten im Urteil:
Von den Gerichtskosten und den außergerichtlichen Kosten der Klägerin (Partei A) in erster und zweiter Instanz tragen der Beklagte zu 2) (Partei C) 1/8 und die Klägerin (Partei A) 7/8. Die Beklagte zu 1) (Partei B) wird von allen Kosten freigestellt. Die Klägerin (Partei A) trägt die Kosten des Revisionsverfahrens sowie die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 1) (Partei B) in erster und zweiter Instanz. Von den außergerichtlichen Kosten der Beklatten zu 3) und 4) in erster Instanz trägt die Klägerin 15 %. Im Übrigen tragen die Parteien ihre außergerichtlichen Kosten selbst.
Ich glaub ich steh heute echt aufm Schlauch...
Also, Partei B (GmbH) und C (Geschäftsführer) waren in I. Instanz Beklagte.
In II. Instanz waren dann Partei B (GmbH) und C (Geschäftsfüher) Berufungskläger und Anschlussberufungsbeklagte.
Sodann ging nur noch Partei B (GmbH) in Revision. Partei C (Geschäftsfüher) erkannte das Urteil aus II. Instanz an.
Nun steht bezüglich der Kosten im Urteil:
Von den Gerichtskosten und den außergerichtlichen Kosten der Klägerin (Partei A) in erster und zweiter Instanz tragen der Beklagte zu 2) (Partei C) 1/8 und die Klägerin (Partei A) 7/8. Die Beklagte zu 1) (Partei B) wird von allen Kosten freigestellt. Die Klägerin (Partei A) trägt die Kosten des Revisionsverfahrens sowie die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 1) (Partei B) in erster und zweiter Instanz. Von den außergerichtlichen Kosten der Beklatten zu 3) und 4) in erster Instanz trägt die Klägerin 15 %. Im Übrigen tragen die Parteien ihre außergerichtlichen Kosten selbst.
Ich glaub ich steh heute echt aufm Schlauch...