Hallo,
ich bin noch purer Anfänger und habe mal ein paar Fragen:
1. Wer muss die Kosten tragen, wenn ein echtes Versäumnisurteil ergeht und der Säumige in Einspruch geht (Einspruch ergeht auch form- und fristgrecht) - der Säumige oder jeder seine Kosten?
2. Wie werden folgende Gebühren für den Beklagten berechnet?
Es findet ein Gerichtstermin statt. Der Kläger erscheint nicht, es ergeht ein Versäumnisurteil. Der Kläger erhebt Einspruch dagegen.
Daraufhin findet ein zweiter Termin bei Gericht statt, aber mit einem anderen Anwalt. Mit dem ersten Anwalt, der Versäumnisurteil beantragt hatte, wurde Mandat beendet.
a) Gebührberechnung für den ersten Anwalt
b) Gebührberechnung für den zweiten Anwalt zu einem bei Beschluss durch Gericht und zum anderen bei einem Vergleich
Ich hoffe sehr, dass mir jemand meine Fragen beantworten kann.
Vielen Dank und Grüße an alle
Versäumnisurteil - Einspruch -Kosten?
Das ist keine Schulaufgabe. Ich bin Verwaltungsfachangestellte habe beruflich mit Zwangsvollstreckung zu tun. Mit der RVG usw. kenne ich mich nicht aus. Mich betrifft dieses VU privat. Wollte einfach mal wissen was da auf mich zukommt...
Vielleicht kann mir da doch jemand helfen?
Vielleicht kann mir da doch jemand helfen?
- Soenny
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Hallo,
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An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
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