Verkehrsanwalt
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Aber liebe Pepsi - wie könnte ich je über dich lachen? Gemeint war Deine (zutreffende) Frage, die ich mir auch schon gestellt hatte...
~ Grüßle ~
Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)...
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Ach steinchen, nichts für ungut. Aber mit dem einzigen Wort "nöö!" konnte ich nun wirklich nicht allzuviel anfangen. Das hat mit gemein sein nix zu tun.
Gelacht habe ich über Pepsis lustig klingende Frage.
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Noch mal für dich:)
"Die Definition eines Verkehrsanwaltes sieht die Rechtswissenschaft wie folgt: Ein Rechtsanwalt, der am Wohnort der Partei direkt tätig wird. Er vermittelt zwischen dieser und ihrem auswärtigen Prozessbevollmächtigten. In der Regel wählt er auch bereits im Vorfeld diesen Bevollmächtigten aus. So z.B. wenn sich eine Mutter in München an einen Rechtsanwalt aufgrund einer schwierigen Familienrechtssache wendet. Dieser vermittelt sie dann weiter an einen Kollegen in Berlin, welcher auf diesem Gebiet mehr Erfahrung oder Praxiswissen besitzt."
Und Terminsvertreter: Dein RA ist der Hauptbevollmächtigte im Verfahren und schickt nur einen zum Termin, der weit entfernt ist
Fertig
"Die Definition eines Verkehrsanwaltes sieht die Rechtswissenschaft wie folgt: Ein Rechtsanwalt, der am Wohnort der Partei direkt tätig wird. Er vermittelt zwischen dieser und ihrem auswärtigen Prozessbevollmächtigten. In der Regel wählt er auch bereits im Vorfeld diesen Bevollmächtigten aus. So z.B. wenn sich eine Mutter in München an einen Rechtsanwalt aufgrund einer schwierigen Familienrechtssache wendet. Dieser vermittelt sie dann weiter an einen Kollegen in Berlin, welcher auf diesem Gebiet mehr Erfahrung oder Praxiswissen besitzt."
Und Terminsvertreter: Dein RA ist der Hauptbevollmächtigte im Verfahren und schickt nur einen zum Termin, der weit entfernt ist
Fertig
- stein
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Danke dir Stine, das kannte ich noch nicht."Die Definition eines Verkehrsanwaltes sieht die Rechtswissenschaft wie folgt: Ein Rechtsanwalt, der am Wohnort der Partei direkt tätig wird. Er vermittelt zwischen dieser und ihrem auswärtigen Prozessbevollmächtigten. In der Regel wählt er auch bereits im Vorfeld diesen Bevollmächtigten aus. So z.B. wenn sich eine Mutter in München an einen Rechtsanwalt aufgrund einer schwierigen Familienrechtssache wendet. Dieser vermittelt sie dann weiter an einen Kollegen in Berlin, welcher auf diesem Gebiet mehr Erfahrung oder Praxiswissen besitzt."
OK, also gibt es ja wohl einen riesen Unterschied zwischen Verkehrsanwalt und Terminvertreter.Und Terminsvertreter: Dein RA ist der Hauptbevollmächtigte im Verfahren und schickt nur einen zum Termin, der weit entfernt ist
Richtig.
Und der, der nur den Termin für einen Hauptbevollmächtigten wahrnimmt. Der bekommt aber doch nur eine 0,65 Verfahrensgebühr.
Ja ?
Und der Verkehrsanwalt, der könnte die 1,0 Verfahrensgebühr verdienen.
Ja ?
Hab ich es jetzt ?
[img]http://www.cosgan.de/images/more/bigs/c015.gif[/img]