Verjährung von Zinsen

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Steffi

#1

10.03.2006, 12:30

Hallo,
brauch mal eure Meinungen.
Hab einen Titel (Vollstreckungsbescheid) aus 1994, letzter Vollstreckungsversuch war auch 1994. Die Ansprüche aus dem VB verjähren in 30 Jahren, aber Zinsen verjähren ja in 3 Jahren. Soweit alles klar.
Meine Zinsen sind doch schon 1997 verjährt? Die kann ich ja jetzt überhaupt nicht mehr geltend machen, oder?
Chef meint, ich könne nur die letzten 3 Jahre ab Verjährung nicht mehr geltend machen, die laufenden Zinsen schon. Find aber echt nix wo das steht.
Hoffe, ihr könnt mir helfen.
Jara
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#2

10.03.2006, 13:11

Steffi

#3

10.03.2006, 13:21

hey, supi
das ist ja echt toll und verständlich
Danke schön
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