Verjährung - Hemmung

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ReNoJule

#1

28.07.2008, 11:16

Was bedeuten die Begriffe! Ich komme da immer wieder vollkommen durcheinander was, was bedeutet!

Danke schonmal für Eure hilfe!
Zuletzt geändert von ReNoJule am 28.07.2008, 11:36, insgesamt 1-mal geändert.
ReNoJule

#2

28.07.2008, 11:21

Habe mich im Topic vertippt. Ich meine natürlich V E R J Ä H R U N G
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#3

28.07.2008, 11:23

Verjährung bedeutet, das ein Anspruch komplett verfallen ist .... also nicht mehr durchsetzbar:

Beispiel:

Eine Rechnung des Mandanten wird drei Jahre lang nicht beglichen, dann ist sie verschenkt .... keine chance mehr an das Geld zu gelangen.
Schreibt ihr innerhalb der Drei Jahre eine Mahnung, beantragt einen gerichtlichen Mahnbescheid geschieht die Hemmung der Verjährung , sprich die drei Jahresfrist beginnt neu zu laufen *gg*

Hoffe des hat dir ein wenig geholfen ^^
ReNoJule

#4

28.07.2008, 11:26

Sprich also nach der Mahnung fangen die 3 kompletten Jahre nochmal von vorne an zu laufen?
rotzer

#5

28.07.2008, 11:27

Bei der Hemmung der Verjährung beginnt diese nicht neu zu laufen (das wäre Neubeginn der Verjährung z. B. durch Ratenzahlung) sondern der Zeitraum, in dem die Verjährung gehemmt wird, wird an den eigentlichen Ablauf drangehängt.
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#6

28.07.2008, 11:29

Das wäre der Neubeginn der Verjährung. Es gibt aber auch die Hemmung der Verjährung. Die Zeit der Hemmung wird an die 3 Jahre der allgemeinen Verjährungsfrist angehängt und erst nach Ende dieser Zeit beginnt dann die Verjährung. Im Übrigen ist der Anspruch mit Beginn der Verjährung nicht verwirkt, die Gegenseite kann sich dann nur auf den Einspruch der Verjährung berufen.
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#7

28.07.2008, 11:29

soweit ich weiss ist das so ^^
ReNoJule

#9

28.07.2008, 11:31

verstehe das nciht, sorry
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#10

28.07.2008, 11:31

ups ich nehm meins mit der hemmung mal zurück .... die anderen aus diesem Forum bringen mir gute sachen bei *fg* naja stehe ja auch am anfang der ausbildung :thx
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