Verjährung - Hemmung

Für Themen rund um die Berufsausbildung Rechtsanwaltsfachangestellte / Rechtsanwaltsfachangestellter. Bitte hier KEINE Fachfragen stellen, sondern dafür den richtigen Unterbereich wählen.
Benutzeravatar
el mirasol
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 444
Registriert: 22.01.2008, 19:06
Wohnort: Mittelfranken

#31

08.06.2009, 14:38

Bin gerade SEHR verwirrt, meine Bücher widersprechen sich gerade alle. Zum Problem:

Wenn Gläubiger mit Schuldner verhandelt, wird dieser Zeitraum dann auf die reguläre Verjährung angerechnet? Wird dieser Zeitraum auch angerechnet, wenn die reguläre Verjährung nicht vor Ablauf von 3 Monaten nach dem letzten Verhandlungstag eintritt?
Schlaf ist die beste Art der Meditation. (Dalai Lama)
Benutzeravatar
schneewittchen1984
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1533
Registriert: 01.06.2007, 13:08
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: im schönen Badnerland

#32

08.06.2009, 15:13

Unsere Lehrer meinten, dass man wohl die Verhandlung über die Ansprüche als Anerkenntnis der Schuld werten kann und damit ein Neubeginn der Verjährungsfrist ausgelöst wird. Somit würde die 3-Jahresfrist von vorne anfangen zu laufen. Allerdings haben sich da unsere Lehrer und das Lehrbuch auch wiedersprochen. ;-)

Die 2. Frage verstehe ich nicht ganz.
Bild
Benutzeravatar
schneewittchen1984
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1533
Registriert: 01.06.2007, 13:08
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: im schönen Badnerland

#33

08.06.2009, 15:27

Oki, §203 BGB sagt mir, dass die Verhandlung nur eine Hemmung auslöst, hat mein Lehrer wohl was durcheinander gebracht.

Als Beispiel: Verjährung der Forderung tritt ein 31.12.09. Zwischen dem Schuldner und dem Gläubiger schweben ab dem 08.06. Verhandlungen, diese scheitern aber am 22.06. In dieser Zeit ist die Verjährung gehemmt, d.h. sie läuft in dieser Zeit quasi nicht weiter. Die Zeit der Hemmung wird dann der ursprünglichen Verjährung dazugerechnet. Also statt am 31.12. endet im Beispielfall die Verjährung am 14.01.10.
Bild
Benutzeravatar
el mirasol
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 444
Registriert: 22.01.2008, 19:06
Wohnort: Mittelfranken

#34

08.06.2009, 15:27

Danke, dass du dich drum kümmerst, aber ich glaub nicht, dass wir mit Neubeginn rechnen sollen, wir haben immer Hemmung in der Überschrift stehen.

Das Problem ist, dass wir das erste Jahr übersprungen haben und uns nun durch die Unterlagen einer Mitschülerin kämpfen und diese Lösungen können definitiv nicht stimmen. Ich stell dir mal die Aufgabe rein:

"Ein Anspruch entsteht am 21.11.07
a) wann tritt die Regelverjährung ein --> 31.12.10
b) Vom 10.06.09 bis 10.07.09 (30 Tage) und vom 10.09.10 bis 10.10.10 (30 Tage) werden Verhandlungen geführt.
Wann tritt die Verjährung jetzt ein? --> 01.03.11 "

mal werden die Verhandlungstage + die 3 Monate zum letzten Verhandlungstag hinzugerechnet, mal nur die 3 Monate, mal die 3 Monate zum 1. Verhandlungstag.

Mit der 2. Frage meine ich, wenn die Verjährungsfrist am 31.12.06 endet, ich im März für 20 Tage verhandle, endet die Frist dann am 21.01.07 oder am 31.03.07 oder wird die Verhandlung nicht berücksichtigt?
Schlaf ist die beste Art der Meditation. (Dalai Lama)
Benutzeravatar
el mirasol
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 444
Registriert: 22.01.2008, 19:06
Wohnort: Mittelfranken

#35

08.06.2009, 15:33

ah super, dann haben wirs doch verstanden *puh* und wenn die Verhandlung am 08.11.09 bis 22.11.09 wäre würde die Verjährungsfrist am 22.02.10 enden?
Schlaf ist die beste Art der Meditation. (Dalai Lama)
Benutzeravatar
schneewittchen1984
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1533
Registriert: 01.06.2007, 13:08
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: im schönen Badnerland

#36

08.06.2009, 15:43

So hab ich das jetzt auch verstanden, da die Verjährung FRÜHESTENS 3 Monate nach Ende der Vergleichsverhandlungen eintreten darf, also 3 Monate nach dem 22.11.09.
Bild
Benutzeravatar
el mirasol
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 444
Registriert: 22.01.2008, 19:06
Wohnort: Mittelfranken

#37

08.06.2009, 15:47

:yeah :yeah :yeah :yeah :yeah :yeah :yeah :yeah gott das hat uns jetzt voll lange gedauert. :dankeschoen :dankeschoen :dankeschoen :knutsch
Schlaf ist die beste Art der Meditation. (Dalai Lama)
Antworten