@ReNoJule
wenn du in deinem ersten beitrag auf edit gehst, kannst du auch die überschrift ändern/anpassen/berichtigen
Verjährung - Hemmung
- schneewittchen1984
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Also, nochmal von vorne. Du hast einen Anspruch, entstanden am 28.07.08. Dann beginnt die Verjährung mit Ablauf des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist: also am 31.12.08. Du unternimmst nichts, also erhebst keine Klage, machst keinen MB, forderst nicht zur Zahlung auf, nichts. Nach 3 Jahren verjährt dann dieser Anspruch und die Gegenseite kann sich dann auf diese Verjährung berufen und muss nicht mehr zahlen. Du kannst diesen Anspruch dann nicht mehr gerichtlich durchsetzen.
Die regelmäßige Verjährung endet also in diesem Fall am 31.12.2011.
Forderst du aber innerhalb dieser 3 Jahre die Gegenseite zur Zahlung auf und ihr verhandelt beispielsweise über den Anspruch, dann ist für die Zeit der Verhandlung die Verjährung gehemmt. Sagen wir mal, du verhandelst 2 Monate mit der Gegenseite über den Anspruch. Dann würde dieser Anspruch verjähren in 3 Jahre + 2 Monate, endet also hier am 31.12.2011 + 2 Monate = 29.02.2012
Die regelmäßige Verjährung endet also in diesem Fall am 31.12.2011.
Forderst du aber innerhalb dieser 3 Jahre die Gegenseite zur Zahlung auf und ihr verhandelt beispielsweise über den Anspruch, dann ist für die Zeit der Verhandlung die Verjährung gehemmt. Sagen wir mal, du verhandelst 2 Monate mit der Gegenseite über den Anspruch. Dann würde dieser Anspruch verjähren in 3 Jahre + 2 Monate, endet also hier am 31.12.2011 + 2 Monate = 29.02.2012
Aber beachten - es gibt auch die Unterbrechung der Verjährung, die einen erneuten Verjährungsbeginn mit sich bringt.
Nur kurz zur Ergänzung der anderen Beiträge. Eine verjährte Forderung ist nicht verfallen, sie ist nur nicht mehr zwangsweise durchsetzbar besteht aber trotzdem weiter.totti27bln hat geschrieben:Verjährung bedeutet, das ein Anspruch komplett verfallen ist .... also nicht mehr durchsetzbar:
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Aber ein bloßes Schreiben hemmt die Verjährung doch nicht, oder?
Da muss man schon MB, Klage usw. machen...
Da muss man schon MB, Klage usw. machen...
- schneewittchen1984
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Eine kaufmännische Mahnung hemmt die Verjährung nicht, das ist richtig. Aber wenn du beispielsweise außergerichtlich mit dem Schuldner eine Ratenzahlung aushandelst, dann hemmt das die Verjährung.