Vergütung RA

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Gast

#1

11.10.2006, 11:58

Hallo ihr,

ich hab mich eben an die Aufgaben aus der Zeitschrift: Rechtsanwalts und Notarfachangestellten gesetzt… Aber aus der Nr. 11 werde ich einfach nicht schlau: Kann mir jemand helfen wiese dies so ist… Wäre echt super lieb von euch…

Fall:
Rechtsanwalt Rasche geht in die Berufung wegen 3.600,00 EUR. Im Termin zur mündlichen Verhandlung fehlt der Beklagtenvertreter, Rechtsanwalt Senger, entschuldigt wegen eines Verkehrsunfalls auf dem Weg zum Termin. Daraufhin vertagt das Gericht auf Antrag von Rechtsanwalt Rasche den Termin. Vor dem neu angesetzten Termin nimmt RA Rasche schriftlich auftragsgemäß die Berufung wieder zurück.

Rechnung für Rechtsanwalt Senger:

Meiner Meinung nach:

1,6 VG gem. Nr. 3200 VV RVG
Auslagenpauschale gem. Nr. 7002 VV RVG…

In der Lösung:

1,3 VG gem. Nr. 3100 VV RVG
Auslagenpauschale gem. Nr. 7002 VV RVG

Jetzt aber verstehe ich nicht, warum Rechtsanwalt Senger nur ne 1,3 bekommt!!! Habt ihr vielleicht eine Ahnung?

Danke...
Minimaus

#2

11.10.2006, 12:03

warum denn einmal die 3200 geb. und dann die 3100 normale verfahrensgebühr?? das verstehe ich nicht? ist doch ein berufungsverfahren.
Gast

#3

11.10.2006, 12:10

Ja eben das ist ja mein Problem... Das verstehe ich auch nicht...
Im letzten Heft also Nr. 9 war so eine ähnliche Frage und genau dieselbe Rechnung wie bei diesem Fall... Hab erst gedacht, dass die einen Fehler gemacht haben, aber zweimal aufeinander ???
Minimaus

#4

11.10.2006, 12:14

das verstehe ich nicht? kannst du keinen auf deiner arbeit fragen? bist du noch in der ausbildung?
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Melanie
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#5

11.10.2006, 12:46

Was haltet Ihr von 3201 Anmerkung Nr. 1. Ein gerichtlicher Termin wurde ja nicht vom gegn. RA wahrgenommen. Also tendiere ich zu 1,1 Verfahrensgeb.
Viele Grüße

Melanie :pcwink
Gast

#6

11.10.2006, 12:55

Ich tendiere auch zur 1,2 gem. 3202

Liebe Grüße
Märry

#7

11.10.2006, 12:59

[quote="Melanie"]Was haltet Ihr von 3201 Anmerkung Nr. 1. Ein gerichtlicher Termin wurde ja nicht vom gegn. RA wahrgenommen. Also tendiere ich zu 1,1 Verfahrensgeb.[/quote]

Stimme dir zu, Melanie. Im "RVG für Anfänger" steht genau das drin.
RA Senger hat weder das Rechtsmittel eingelegt, noch irgendwelche Schriftsätze mit irgendwelchen Anträgen eingereicht (jedenfalls ergibt sich nichts aus dem Sachverhalt), also kann er auch keine 1,6 Gebühr geltend machen.

Aber warum dann eine 1,3 Gebühr in der Lösung steht?? :?
Gast

#8

11.10.2006, 14:24

Bei mir auf der Arbeit meinen sie auch 1,1...
Mich wundert nur, dass sie in 2 aufeinander folgenden Heften den gleichen Fehler machen...

Ich glaub ich frag am nächsten Dienstag mal meinen KGR-Lehrer... Ich schreib euch dann, was er dazu meint...

Vielen Dank für alles Gruß Pamela
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Pepsi
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#9

11.10.2006, 20:11

also das steht da nicht extra, aber der Gegner wird ja wohl Stellung zur Berufungsschrift genommen haben, also 1,6... aber 1,3 kommt auf keinen Fall hin..
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