Urlaub

Für Themen rund um die Berufsausbildung Rechtsanwaltsfachangestellte / Rechtsanwaltsfachangestellter. Bitte hier KEINE Fachfragen stellen, sondern dafür den richtigen Unterbereich wählen.
Satine222000
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 521
Registriert: 21.08.2007, 18:46
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro
Wohnort: Hessen

#11

17.11.2008, 16:57

Aber wohl nur theoretisch. In der Kanzlei, in welcher ich dann direkt nach der Ausbildung angefangen habe, hat man mich nicht gefragt, wie viel Urlaub ich den in der ersten Jahreshälfte schon genommen hatte.

Aber vielleicht wäre es doch sinnvoll, wenn sie den kompletten Jahresurlaub nehmen würde, wenn sie der festen Überzeugung ist die Prüfung nicht zu bestehen. So hätte sie ne Menge Zeit zum lernen und zum wiederholen.
Micsi11
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 434
Registriert: 10.11.2008, 17:22
Wohnort: zwischen Stuttgart und Ulm

#12

17.11.2008, 18:10

Aber wenn sie übernommen wird, hast sie ja "neuen" Urlaubsanspruch. Sie kriegt ja dann auch einen Arbeitsvertrag.
Wenn sie nicht besteht, was sie ja denkt (über die Einstellung kann man diskutieren), bleibt sie denn dann bei euch? Sonst hat sie eben die 24 Tage und im Ganzen abzgl. das, was sie bis nächsten Jahr noch nimmt und das wars. Und wenn sie besteht und ihr sie übernehmt, dann kriegt sie - wie eingangs erwähnt - ja anderen Vertrag. Da wird Urlaub ja neu geregelt. Basta! Außerdem soll sie nicht ihren Urlaub planen, sondern was auf ihre Prüfungen lernen. So! :admin
Benutzeravatar
Astraea82
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 90
Registriert: 04.09.2008, 15:57
Beruf: Geprüfte Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#13

17.11.2008, 19:05

Also:

Wird man über den 30.06. eines Jahres hinaus beschäftigt, hat man Anspruch auf den vollen Jahresurlaub. Wenn im Vertrag also 24 fürs Jahr steht, dann hat sie auch nicht 12 + 10, sondern 24. Deshalb wird unter anderem penibelst darauf geachtet, dass die Prüfungen spätestens Ende Juni abgeschlossen sind.
Maeusken
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 6
Registriert: 10.09.2008, 09:07
Wohnort: Himmighofen

#14

18.11.2008, 08:34

Das "ich nehme an", stand dafür, weil meine Prüfung zum Beispiel erst Mitte Juli war.

Sie ist so sehr mit ihrem Urlaub beschäftigt, weil sie im April in die Türkei fahren will und im Juni heiraten will bzw. soll und dann muss sie ja unbedingt 2 Wochen in die Flitterwochen fahren.
Sie beschäftigt sich definitiv mehr mit ihrem Urlaub/Hochzeit als mit ihrer Prüfung, deshalb geht sie auch davon aus, dass sie durchfallen wird.

Wenn sie durchfällt bleibt sie noch bis Dezember/Januar hier. Wenn sie besteht, wird sie sofort gehen.
susannen aus s.

#15

18.11.2008, 08:40

Ich würde vom Jahresurlaub, also 24 Tage ausgehen. Im übrigen müsst ihr ja keinen Vertrag verlängern, wenn die Prüfung nicht bestanden wird, soweit ich weiß, ist das eine Kannbestimmung! Vielleicht solltest du damit mal durch die Blume wedeln und nicht rechnen, wieviel Urlaub sie im Jahr hat.
Antworten