Unregelmäßige Ausbildungsvergütung

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Pepples
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#11

12.12.2016, 14:00

Die gilt aber nicht für RAe:
Gewerbeordnung
§ 6 Anwendungsbereich
(1) Dieses Gesetz findet keine Anwendung auf die Fischerei, die Errichtung und Verlegung von Apotheken, die Erziehung von Kindern gegen Entgelt, das Unterrichtswesen, auf die Tätigkeit der Rechtsanwälte und Notare, der Rechtsbeistände, der Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, der vereidigten Buchprüfer und Buchprüfungsgesellschaften, der Steuerberater und Steuerberatungsgesellschaften sowie der Steuerbevollmächtigten, auf den Gewerbebetrieb der Auswandererberater und das Seelotswesen. Auf das Bergwesen findet dieses Gesetz nur insoweit Anwendung, als es ausdrückliche Bestimmungen enthält; das gleiche gilt für den Gewerbebetrieb der Versicherungsunternehmen, die Ausübung der ärztlichen und anderen Heilberufe, den Verkauf von Arzneimitteln, den Vertrieb von Lotterielosen und die Viehzucht. Ferner findet dieses Gesetz mit Ausnahme des Titels XI auf Beförderungen mit Krankenkraftwagen im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 2 in Verbindung mit Abs. 1 des Personenbeförderungsgesetzes keine Anwendung.
(1a) § 6c findet auf alle Gewerbetreibenden und sonstigen Dienstleistungserbringer im Sinne des Artikels 4 Nummer 2 der Richtlinie 2006/123/EG Anwendung, deren Dienstleistungen unter den Anwendungsbereich der Richtlinie fallen.
(2) Die Bestimmungen des Abschnitts I des Titels VII finden auf alle Arbeitnehmer Anwendung.
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alraune
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#12

12.12.2016, 14:44

Pepples hat geschrieben:Die gilt aber nicht für RAe:
(2) Die Bestimmungen des Abschnitts I des Titels VII finden auf alle Arbeitnehmer Anwendung.

Hm, aber Absatz (2) sagt doch, dass der § 108 sehr wohl anzuwenden ist. :kopfkratz
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Pepples
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#13

12.12.2016, 15:28

M.E. eben nicht, weil die ganze GewO nicht für RA gilt.
Natürlich gilt sie für alle Arbeitnehmer, deren Arbeitgeber der Gewerbeordnung unterliegen.
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.Pipa.
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#14

12.12.2016, 17:02

MrsVerberation hat geschrieben:Der Assesor hat sein Gehalt HEIMLICH in bar erhalten? Ich würde vermuten, dass da gewaltig etwas im Argen liegt.

Zumal: Du hattest geschrieben, dass Du keinerlei Lohnabrechnungen erhalten hast. Das darf gar nicht sein. Sie MUSS Dir jeden Monat die Lohnabrechnung überreichen. (Rieche nur ich hier Betrug beim Finanzamt? Die RAin muss doch auch beim FA die Abrechnungen einreichen... Oder sind da meine Gedanken falsch?)

Auf jeden Fall tust Du mir wirklich Leid. :( (Auch wenn Dir das sicherlich nicht weiterhilft.)
Ja also ich hab bis jetzt nur 3 x eine Lohnabrechnung bekommen (die ersten drei Monate der Ausbildung) aber behalten tut die immer die Abrechnungen bei sich
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paralegal6
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#15

12.12.2016, 17:09

“In der Praxis kommen von daher zwei wichtige Fälle immer wieder vor, bei deren Vorliegen der Arbeitgeber keine Lohnabrechnung erteilen muss, nämlich

der Arbeitgeber hat noch gar keinen Lohn für den streitigen Monat gezahlt („bei Zahlung“- steht im Gesetz)

Der Lohn ist jedem Monat gleich (hier muss der Arbeitgeber nur für den ersten Monat eine Lohnabrechnung erteilen)“
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MrsVerberation
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#16

13.12.2016, 09:57

In meiner Ausbildung habe ich auch jeden Monat dasselbe Gehalt bekommen und dennoch wurde mir Monat für Monat die Gehaltsabrechnung überreicht. (Mir war nicht klar, dass man diesen Lohnzettel nicht erhalten MUSS. Aber die Jahresabrechnung MUSS man doch erhalten - zumindest für die Steuererklärung.)
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icerose
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#17

13.12.2016, 10:12

:schock :schock :schock was es nicht alles gibt - unglaublich.
Liebe(r) .Pipa.: bitte beende deine Ausbildung in einer anderen Kanzlei - so schnell wie möglich - womöglich gibt es dort auch mehr als Putzdienste und Kopieren zu lernen (und wird hoffentlich pünktlich und regelmäßig gezahlt).
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
pitz
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#18

13.12.2016, 10:41

icerose hat geschrieben::schock :schock :schock was es nicht alles gibt - unglaublich.
Liebe(r) .Pipa.: bitte beende deine Ausbildung in einer anderen Kanzlei - so schnell wie möglich - womöglich gibt es dort auch mehr als Putzdienste und Kopieren zu lernen (und wird hoffentlich pünktlich und regelmäßig gezahlt).
:good
Fräulein Fit

#19

13.12.2016, 11:02

Ich schließe mich icerose an. Und Angst vor einem Kanzleiwechsel sollst du nicht haben, du möchtest es doch besser als jetzt, das erreichst du nur durch einen Wechsel ;-)
.Pipa.
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#20

13.12.2016, 19:20

Fräulein Fit hat geschrieben:Ich schließe mich icerose an. Und Angst vor einem Kanzleiwechsel sollst du nicht haben, du möchtest es doch besser als jetzt, das erreichst du nur durch einen Wechsel ;-)
Ja ich weiß... aber wie bekomme ich noch mein Geld von 2 Monaten ? . Heute habe ich erfahren, dass es um die finanzielle Lage der Kanzlei sehr schlimm steht ... man ich bin in einer richtigen Zwickmühle, hab anonym bei der Kammer angerufen und um Rat gebeten: die Ausbildungsabteilung meinte ich soll unbedingt einen Brief schreiben und meine Probleme in der Kanzlei schildern und wird meine Rechtsanwältin angeschrieben oder angerufen und ihr wird mitgeteilt dass ich mich beschwert habe. Ich habe Angst dass zu machen weil mit dem anderen RA verstehe ich mich sehr gut und er meinte wenn die Kammer die Probleme hier mitbekommt gibts richtig Ärger. Mir ist es unangenehm wenn die wissen dass ich mich beschwert habe und wir uns dann trotzdem noch in der Kanzlei sehen und miteinander arbeiten müssen :sad:
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