ungenaue Anspruchsbezeichnung im PfüB

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Tölpel
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#11

20.06.2011, 13:10

Ja, Jara, das verstehst Du richtig. Pfüb ist wirksam erlassen, Arbeitsamt weigert sich, DS-Erklärung abzugeben. Auskunftsklage wollen wir nicht erheben, weil, wie die Arbeitsamtsmitarbeiterin durchblicken ließ, ohnehin nichts zu pfänden ist. Ich will das aber nicht einfach jso hinnehmen, dass wir keine Auskunft kriegen. Wo kann ich denn die gesetzlichen Anforderung an die Leistungsbezeichnung nachlesen?

Gruß Tölpel
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Mietzemau
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#12

20.06.2011, 13:32

Ich kann Immi nur zustimmen. Inwiefern ist denn nach Meinung der Arge der Anspruch nicht genügend begründet? Die sind auch der Meinung aller unangenehmen und unnötigen Arbeit aus dem Weg gehen zu wollen/können. *tz

Fällt mir grad noch ein: wieso sollst du denn was gegen den erlassenen Beschluss machen? Wenn die ARge damit nen Prob hat, sollen die doch was bei AG dagegen tun..oder was auch immer die meinen tun zu müssen
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