Terminsgebühr?

Für Themen rund um die Berufsausbildung Rechtsanwaltsfachangestellte / Rechtsanwaltsfachangestellter. Bitte hier KEINE Fachfragen stellen, sondern dafür den richtigen Unterbereich wählen.
Antworten
Gast

#1

12.04.2007, 11:30

hali hallo..
machs kurz:
beklagte erkennt die kostenschuld an..
also im beschluss steht: die parteien haben den rechtsstreit in der hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärt.
gem § 91 a zpo konnte demnach durch beschluss, der keiner mündl. verhandlung bedarf, über die kosten des verfahrens entschieden werden.
die kosten des rechtsstreits werden der beklagten auferlegt..
zur info: wir sind kläger..

jetzt muss ich kfa machen.. entsteht eine 1,2 terminsgebühr ?
vielen dank für die antworten im voraus.
StineP

#2

12.04.2007, 11:32

Nein, Terminsgebühr nur ohne mündliche Verhandlung bei

§§ 307 Abs. 2 und 495 a ZPO
Benutzeravatar
Summerof77
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1357
Registriert: 22.12.2006, 11:02
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: NoRa / NT
Wohnort: Pinneberg

#3

12.04.2007, 11:33

Ich würd sagen: nein
Nicht ärgern...nur lächeln und winken, lächeln und winken!
Benutzeravatar
Summerof77
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1357
Registriert: 22.12.2006, 11:02
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: NoRa / NT
Wohnort: Pinneberg

#4

12.04.2007, 11:34

Ach, Stine war schneller! :D Aber Begründung stimme ich auch zu! LG Summer
Nicht ärgern...nur lächeln und winken, lächeln und winken!
Gast

#5

12.04.2007, 11:35

hmm.. also ich hatte zuerst einen mb gemacht, dann bei der klagebegründung habe ich auch die anträge gem. 307 abs. 2 und 331 abs. 3 zpo gestellt... danach kam von der gegenseite, dass sie die eingeklagte forderung gezahlt haben..
trotzdem keine tg?
Benutzeravatar
Curry
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 8213
Registriert: 22.11.2006, 09:00
Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro
Wohnort: Nähe Stuttgart

#6

12.04.2007, 11:39

Da stimme ich zu. Dadurch, dass für den Beschluss keine mündliche Verhandlung notwendig ist, fällt sie nicht an.
Curry

Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
Gast

#7

12.04.2007, 11:43

kann mir einer auch die gesetzliche vorschrift nennen.. wäre sehr nett
Benutzeravatar
Curry
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 8213
Registriert: 22.11.2006, 09:00
Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro
Wohnort: Nähe Stuttgart

#8

12.04.2007, 11:45

Das steht in 3104 VV RVG
Curry

Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
Benutzeravatar
Pepsi
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14269
Registriert: 28.05.2006, 19:33
Beruf: ReNoFa
Software: Phantasy (DATEV)
Wohnort: Hamburg
Kontaktdaten:

#9

12.04.2007, 14:00

also wenns n Anerkenntnis gewesen wäre, dann wär die 1,2 angefallen.. aber da die Angelegenheit ja quasi erledigt ist.. nicht
Antworten