Teilzahlung

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maus24
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#1

21.11.2008, 13:42

Hallo alle zusammen, hab mal wieder ne blöde frage :D

und zwar haben wir klage eingereicht darauf hat der Beklagte gezahlt jedoch nur ein teil ...es fehlen noch zinsen

was für ein antrag muss ich jetzt stellen in einer stellungnahme an das gericht?
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sunshine24
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#2

21.11.2008, 13:52

Der Beklagte hat die Hauptforderung bezahlt und es fehlen jetzt lediglich nur die Zinsen? Meintest du das so?
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
maus24
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#3

21.11.2008, 13:55

ja genau
gkutes

#4

21.11.2008, 13:57

klage teilweise zurücknehmen?
du musst aber darauf achten, ob die zahlung nicht doch "normal" verrechnet wird = 1.Zinsen 2.Kosten 3.Hauptforderung.
In diesem Fall wäre ja noch was von der Hauptforderung übrig.
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sunshine24
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#5

21.11.2008, 13:59

Hmm, jetzt muss ich mal überlegen.

Ich würde dem Gericht mitteilen, dass der Beklagte die Hauptforderung bezahlt hat, jedoch die Zinsen nicht und das du hierüber um Entscheidung bittest.

Ich glaub, so würd ich das machen. Hab so was aber auch noch nie gemacht!
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
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#6

21.11.2008, 14:01

1.Zinsen 2.Kosten 3.Hauptforderung.
In diesem Fall wäre ja noch was von der Hauptforderung übrig.
Ach stimmt ja, da war noch was. Da bin ich jetzt gar nicht drauf gekommen!
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
maus24
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#7

21.11.2008, 14:14

Mein chef meint ich soll irgendein antrag stellen weil ja die hauptforderung erledigt ist..hmm nur wie formulier ich das denn
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#8

21.11.2008, 14:24

Wie gkutes geschrieben hat, würde ich vielleicht nochmal nachhaken, wie das mit der Verrechnung ist. Gemäß § 369 BGB ist die Reihenfolge so wie gkutes geschrieben hatte.

Ob allerdings Klagerücknahme das Richtige ist, weiß ich nicht. Ich würde eher der Teil, der ja nun wegfällt (durch Zahlung Gegenseite) für erledigt erklären, aber sicher bin ich mir auch nicht!
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
gkutes

#9

21.11.2008, 14:34

Mein chef meint ich soll irgendein antrag stellen weil ja die hauptforderung erledigt ist..hmm nur wie formulier ich das denn
hier kannst du ganz einfach schreiben "erklären wir den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt"
also du musst keinen großartigen text schreiben
maus24
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#10

21.11.2008, 14:46

obwohl zinsen noch offen sind? das wusste ich nicht genau ob die hauptsache dann erledigt ist obwohl zinsen offen sind
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