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JonesJess
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#11

21.11.2008, 14:50

würde eher schreiben: Das die Klageforderung in Höhe eines Betrages von.... als erledigt erklärt wird. Über die weitere Forderung in Höhe von.... wird das Verfahren fortgeführt.

Die HF kannst Du nicht als erledigt zurücknehmen. Da wie schon geschrieben, erst auf die Zinsen, die Kosten und dann erst auf die HF verrechnet wird!
Das Licht am Ende des Tunnels ist das des entgegenkommenden Zuges!
gkutes

#12

21.11.2008, 14:56

maus24 hat geschrieben:obwohl zinsen noch offen sind? das wusste ich nicht genau ob die hauptsache dann erledigt ist obwohl zinsen offen sind
na das solltest du ja natürlich mitm chef klären. der sollte es ja am besten wissen...
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gabrielle
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#13

21.11.2008, 16:29

ich würde den Rechtsstreit nicht für erledigt erklären. Ich würde mitteilen, dass der Beklagte einen Betrag in Höhe von Euro irgendwas gezahlt hat.

In Abänderung der Klage beantragen wir nunmehr, den Beklagten zu verurteilen, an die Klägerin Euro irgendwas nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem ... aus einem Betrag von Euro irgendwas und seit dem ... aus einem Betrag von ... zu zahlen.

Zinsforderungen sind m. E. Nebenforderungen.

Und natürlich weiterhin, dem Beklagten die Kosten des Rechtsstreit auferlegen zu lassen.
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