streit. Gericht?
Ich würde mir einen Vermerk in die Akte machen und dann die UG mit Vertretung GF verklagen. Wenn die Klage zugestellt wird, kannst Du doch Deine Akte immer noch ändern. Mit Firmenakten kenne ich mich nicht so aus.kkb hat geschrieben:@vicym: Klar nur ich weiss nicht ob die ganze Akte auf GF ändern soll und haben ja noch das Problem dass die Rechnungen etc. auf UG laufen etc.....Ich weiss ienfach grade im Moment nicht was ich als nächstes tun soll....
MfG
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Du musst zunächst abklären, wieso bereits die Rechnungen auf UG lauten. Egal, gegen wen das Mahnverfahren/Klageverfahren später geführt wird, wenn die UG nie existiert hat, muss irgendwie belegt werden, dass die Rechnung auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und nicht wegen eines Versehens des Auftragnehmers so ausgestellt wurde. Hatte mal einen ähnlichen Fall, wo der Kunde gesagt hat, schreiben Sie "GmbH", die aber nie über das Gründungsstadium hinauskam. Dann muss man sich an die Gründungsgesellschafter halten, die müssen nicht mit dem Geschäftsführer übereinstimmen. Eventuell hilft eine Creditreform-Auskunft weiter oder eine Anfrage an das theoretisch zuständige HR mit der Darlegung des aktuellen Sachverhaltes. Wenn der Kunde um Ausstellung der Rechnung auf die - nicht existierende - UG gebeten hat, wären auch die strafrechtlichen Konsequenzen zu prüfen.