Strafsache..

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Gast

#1

17.04.2007, 14:22

hi zusammen...

habe nicht so oft strafsachen abrechnet..

muss gegenüber der staatskasse abrechnen.. haben beim gericht um pflichtverteidigung gebeten und anschließend den termin wahrgenommen..
arbeiten mit dem programm ra-micro..
wie rechne ich gegenüber staatskasse ab..auf was muss ich achten..

meiner meinung entsteht, eine grundgebüher, verfahrensgebühre und terminsgebühr...
der vorherige anwalt, bei dem unser mdt vorher war, stellt keine kostenanträge, weil wir die verteidigung übernommen haben.. und er schickt uns seine rechnung für die aktenkopien ohne hinweis auf zahlung.. muss ich die mit geltend machen?
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Summerof77
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#2

17.04.2007, 14:40

Also, wenn ich das richtig verstehe, dann habt ihr die Grundgebühr 4100, Verfahrensgebühr für verfahren vor dem Amtsgericht 4106 und die Terminsgebühr für die Hauptverhandlung verdient (4108). Ob ihr auch die Verfahrensgebühr für das vorgerichtliche Verfahren erhaltet, kann ich nicht sagen,n weil Du schreibst, das da schon einmal jemand tätig war. Die erhaltet ihr für eine Tätigkeit bis zum Eingang der Anklageschrift, Antrag auf Erlass eines Strafbefehls bei Gericht.

Du berechnes die Gebühren nicht, sondern erhältst feste Sätze (siehe RVG).

Die rechnung des vorherigen Anwalts beinhaltet dann ja wahrscheinlich die Gebühren für das vorbereitende Verfahren. ICh glaub daher, daß Du die Gebühr nach 4104 geltend machen und zahlst wahrscheinlich dann diese Kosten an den Anwalt.

Wie ist denn der MAndant zu Euch gekommen? Vielleicht klärt das den Hintergrund.
Nicht ärgern...nur lächeln und winken, lächeln und winken!
joy1980
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#3

17.04.2007, 14:50

Ich denke nicht, daß Du die Gebühren für den ersten Anwalt mit geltend machen kannst. Ansonsten stimme ich Summer zu.
Liebe Grüße :pcwink
Janin

#4

17.04.2007, 15:01

Genau stimme meinen Vorrednern zu
Gast

#5

17.04.2007, 15:02

nein, es geht nicht um die kosten für den ersten anwalt.. wir wollten eigentlich die handakte von dem, der hat uns die kopien zur verfügung gestellt und eine rechnung für diese kopien geschickt.. kann ich diese kosten beim ag geltend machen?
Janin

#6

17.04.2007, 15:05

Aus dem Bauch heraus: nein ... Habe ich noch nie gesehen oder gehört, dass jemand so etwas schon getan hat
Bärchen

#7

17.04.2007, 15:10

Janin hat geschrieben:Aus dem Bauch heraus: nein ... Habe ich noch nie gesehen oder gehört, dass jemand so etwas schon getan hat
:zustimm
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Summerof77
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#8

19.04.2007, 18:56

:zustimm
Nicht ärgern...nur lächeln und winken, lächeln und winken!
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Charlie
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#9

19.04.2007, 19:00

:zustimm
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