Strafanzeige

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Trotzki
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#1

17.05.2009, 20:53


Wir haben neulich geklärt, wie es zu einer Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft kommt. So ganz kann ich den Fall aber nicht mehr rekonstruieren.

Also:
Da begeht jemand eine Straftat. Der Geschädigte macht eine Anzeige bei der Polizei. Dann kommt es durch die Polizei zu der Zeugenvernehmung. Wie ist der Weg weiter zur Staatsanwaltschaft? Wie kommt es dann zur Strafanzeige? Wie zur Klage?

Für sachdienliche Hinweise, die zur Auklärung meiner Frage führen, bin ich sehr dankbar.

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Soenny
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#2

17.05.2009, 21:00

Die Strafanzeige hat der Geschädigte bei der Polizei doch schon gemacht. Die Polizei sammelt dann die Fakten und gibt die Akte an die Staatsanwaltschaft zur Prüfung ab und die entscheidet, ob es zur Anklage kommt oder nicht.
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Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


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