Sofortige Beschwerde gegen Beschluss vom OLG?

Für Themen rund um die Berufsausbildung Rechtsanwaltsfachangestellte / Rechtsanwaltsfachangestellter. Bitte hier KEINE Fachfragen stellen, sondern dafür den richtigen Unterbereich wählen.
Lenne1986
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 24
Registriert: 30.03.2009, 16:02

#1

08.10.2009, 11:30

Hallo ich bins mal wieder ;)
Ich hab schon wieder eine Frage. Ich hab einen Beschluss vom OLG bekommen in dem die Berufung zurückgewiesen wird. Kann ich gegen den Beschluss sofortige Beschwerde einlegen? Muss ich diese dann beim OLG einlegen? Ich hab die Kollegen hier schon gefragt aber niemand ist sich sicher. Nichtzulassungsbeschwerde ist doch nur gegen Entscheidungen der Revision oder?
Danke mal wieder
Kate
gkutes

#2

08.10.2009, 11:37

schau doch mal, welcher § in dem Beschluss steht. Dann nimmst du mal die ZPO zur Hand und liest mal, was zu dem § dazu steht ;)
Lenne1986
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 24
Registriert: 30.03.2009, 16:02

#3

08.10.2009, 11:49

Es steht aber kein § da. Nur de Kostenentscheidung rechtfertigt sich aus § 97 Abs. 1 ZPO.
gkutes

#4

08.10.2009, 11:57

ich fress nen Besen... habe noch nie so einen Beschluss ohne § gesehen..

-> 522 ZPO
s_Sabrina
Forenfachkraft
Beiträge: 112
Registriert: 23.01.2008, 08:46
Beruf: gelernte ReFa, aber jetzt Mitarbeiterin in Personalabteilung
Software: Advoware
Wohnort: Köln

#5

08.10.2009, 12:01

genau: 522 III ZPO
[color=#FF0000]LG, Sabrina[/color]

[url=http://ticker.7910.org/deu][img]http://ticker.7910.org/as1cqoT0g411112MDAwNDMwbHwwMDA2NDIybHxHbPxja2xpY2ggdmVyZ2ViZW4gc2VpdA.gif[/img][/url]
Lenne1986
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 24
Registriert: 30.03.2009, 16:02

#6

08.10.2009, 12:30

dankeschön. Wie ist es mit der Frist, 2 Wochen?
gkutes

#7

08.10.2009, 12:36

Ein Blick ins Gesetz...

Ich hoffe, du bist dir sicher, dass die Berufung nach § 522 (1) zurückgewiesen wurde und nicht nach § 522 (2)!!!

Rechtsbeschwerde = § 575 ZPO (Es gibt da hinten in den Gesetzen so Sachverzeichnisse, wo man Stichwörter nachschlagen kann!)
s_Sabrina
Forenfachkraft
Beiträge: 112
Registriert: 23.01.2008, 08:46
Beruf: gelernte ReFa, aber jetzt Mitarbeiterin in Personalabteilung
Software: Advoware
Wohnort: Köln

#8

08.10.2009, 12:44

also... wurde die berufung als unzulässig verworfen (522 I) oder als unbegründet zurückgewiesen (522 II)??
unzulässig verworfen: Rechtsbeschwerde
Zurückweisung: Beschluss unanfechtbar
oder etwa nicht???? :?
[color=#FF0000]LG, Sabrina[/color]

[url=http://ticker.7910.org/deu][img]http://ticker.7910.org/as1cqoT0g411112MDAwNDMwbHwwMDA2NDIybHxHbPxja2xpY2ggdmVyZ2ViZW4gc2VpdA.gif[/img][/url]
Lenne1986
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 24
Registriert: 30.03.2009, 16:02

#9

08.10.2009, 12:51

Also die Berufung wird zurückgewiesen. D. h. dann man kann nichts machen oder?
gkutes

#10

08.10.2009, 13:12

tip doch jetzt einfach mal den tenor des beschlusses ab, dann können wir es dir sagen...
Antworten