Rückfestsetzung und KFA

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Sveta

#1

18.05.2012, 13:37

Hallo alle,

ich eröffne mal einen neuen Thread, da neue Frage.
Mein Sachverhalt:
Erste Instanz wurde verloren, wir haben die Kosten der Gegenseite erstattet.
Zweite Instanz nun, Klagerücknahme der Gegenseite.

Ich habe nun hier freundlicherweise das Stichwort "Rückfestsetzung" bekommen und den Antrag auf diese schon fertig. Also, dass wir die gezahlten Kosten zurückbekommen.

Wie ist es aber nun mit den KFAs? Mache ich einen KFA über beide Instanzen, so dass der Gegner unsere Kosten erstatten muss in beiden Instanzen? Es gibt ja schon einen KFB der ersten Instanz, allerdings von der Gegenseite beantragt.

Danke & Grüße
Sveta
Sveta

#2

18.05.2012, 13:40

Ah, ich glaube, ich habe was gefunden: Ich beantrage Festsetzung für beide Instanzen ...
gkutes

#3

18.05.2012, 13:45

ja, klar :D sonst bekommst du ja nicht deine Kosten
Sveta

#4

18.05.2012, 14:15

Ja, ich hatte es auch so gedacht. Es wurde allerdings kontrovers diskutiert im Kollegium :) Danke gkutes.
Sveta

#5

18.12.2017, 11:51

Frage zur Rückfestsetzung:

Es wurde KFA für beide Instanzen gestellt. KFB wurde erlassen. Leider wurde es unterlassen, Rückfestsetzung zu beantragen.
Kann ich nachträglich noch eine Rückfestsetzung beantragen, da Mdt. die erstinstanzlichen Kosten der Gegenseite erstattet hat? Oder muss ich dann Beschwerde einlegen?

Danke für Hilfe ...

Sveta
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Anahid
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#6

18.12.2017, 13:15

Du kannst nachträglich noch Rückfestsetzung beantragen.
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Andy66
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#7

19.12.2017, 08:13

Manchmal klappt es auch, wenn man den Gegner einfach auffordert, die damals auf den KFB bezahlten Beträge zurück zu erstatten. Wie gesagt, manchmal. Ich habe mir von der RS des Mdt eine Bestätigung geben lassen, was sie damals bezahlt hat, und die Gegenseite hats dann problemlos zurückbezahlt. Es war allerdings ein enger zeitlicher Rahmen und ein kleiner Betrag, so dass hinsichtlich eventueller Verzinsungen nichts verloren gegangen ist. Das Geld kam schneller zurück, als wir einen KFB bekommen hätten.
Erfahrung ist das, was man bekommt, wenn man das was man will nicht kriegt
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