Rückerstattung an RSV

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Ichbins2010
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#1

30.03.2011, 11:15

Haben hier irgendwie ein Problem:

Wir haben geklagt und voll obsiegt. Unsere Kosten haben wir zunächst bei der RSV abgerechnet. Nachdem der KFB da war, wurde Gegner zur Zahlung aufgefordert, der auch einen Teil bezahlt hat. Diesen Teil haben wir an die RSV mit der Schadensnummer als Verwendungszweck zurückerstattet, was wir denen auch per Schriftsatz zusätzlich noch mitgeteilt haben. Jetzt kommen gleich 2 Probleme:

1. Die RSV meldet sich und meint, dass sie das Geld nie bekommen hätten! :shock: Man hätte vorher absprechen müssen, auf welches Konto und zu welchen Verwendungszweck überwiesen werden sollte. :?: Ist das so richtig? Wie erstattet ihr denn den Überschuss an die RSV??? Haben das immer so gemacht!

2. Zusätzlich meinte die Dame bei der RSV, dass wir das Geld nun komplett von uns an die RSV zurückzahlen müssen, unabhängig davon, dass der Gegner nur einen Teil bezahlt hat, da ja nun ER der Kostenschuldner ist und nicht die RSV :shock: ! Auch das verstehe ich nicht: Ich dachte immer, dass das Risiko die RSV trägt. Also wenn von dem Gegner nichts zu holen ist, bekommt auch die RSV nichts. Erst wenn die uns noch mal mit der ZV beauftragen, kümmern wir uns da noch mal drum Sonst nicht. Wie seht ihr das?

Danke!
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Lämmchen
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#2

30.03.2011, 11:24

1. Wo das Geld hingegangen ist, müsstet Ihr doch durch Vorlage der Überweisungsbelege nachweisen können. Ich würde diese hinschicken mit der Bitte um Prüfung. Im Normalfall sprechen wir aber schon vorher mit der RSV ab, wohin sie das Geld haben wollen.

2. Ich würde das Geld auch nicht komplett an die RSV zurückzahlen. Das habe ich auch noch nie so gehört. Sie haben Eure Kosten gezahlt und damit ist für Euch ja die Sache erst einmal erledigt. Es sei denn, sie geben Euch den Auftrag, die Kosten weiter einzuziehen.
Liebe Grüße

Das Lämmchen Bild
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LuzZi
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#3

30.03.2011, 11:26

:patsch

Mich würde ja mal interessieren, um welche RS es hier geht ;)
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
gkutes

#4

30.03.2011, 11:30

1. wir überweisen auch eines der Konten auf dem Briefkopf mit Schadennummer und VN. So kommt das Geld immer an.

2. die RS bekommt sicher kein Geld von euch!

PS: Rückerstattung ist doppelt gemoppelt :D Obwohl es im Duden vorkommt, ist das doch irgendwie ein komisches Wort. Erstattung sollte doch eigentlich reichen
Ichbins2010
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#5

30.03.2011, 11:31

Stimmt, ist doppeltgemoppelt :)

Zu 1: Ist es denn sinnvoller, vorher noch mal nachzufragen, wo das Geld hingehen soll? Find ich irgendwie umständlich.
Zu 2: D.h. doch, solange man von der Gegenseite nichts erstattet bekommt, haben wir mit der RSV nichts mehr zu tun oder? Verpflichtet den KFA zu stellen, sind wir aber schon, oder?
Zuletzt geändert von Ichbins2010 am 30.03.2011, 11:34, insgesamt 1-mal geändert.
gkutes

#6

30.03.2011, 11:34

ja klar, du brauchst ja einen Titel, also einen KFB. Ihr wollt ja auch noch den Rest von den Kosten - zur Not via ZV
Ichbins2010
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#7

30.03.2011, 11:36

Was meinst du mit "dem Rest der Kosten"?
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Liesel
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#8

30.03.2011, 11:39

Die noch offene Forderung aus dem KfB?
LEBE DEN MOMENT

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Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
gkutes

#9

30.03.2011, 11:52

hab ja auch grad gesehen, dass du KFB schon hast...
Ichbins2010
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#10

30.03.2011, 12:12

Achso!
Danke!!!!
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