Rechtsbehelf+Beschluss

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Tivi29
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#1

19.01.2009, 09:36

Hallo!

Ich habe mal eine Frage.

Ich habe ein Streitwertbeschluss vom Verwaltungsgericht bekommen. Kann ich dagegen einen Rechtsbehelf oder Rechtsmittel einlegen, obwohl drin steht: "Dieser Beschluss ist unanfechtbar."?
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Smilie
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#3

19.01.2009, 11:21

"Dieser Beschluss ist unanfechtbar.
sagt wohl schon alles aus.

Wobei mich etwas irritiert, dass das bei nem Streitwertbeschluss drinsteht...aber in Verwaltungssachen bin ich net ganz so firm...
Life is like a coin - you can spend it any way you want but you can spend it only once...
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße

:pcwink

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Tivi29
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#4

19.01.2009, 12:35

Was mich auch wundert ist, dass der Streitwert vorläufig festgesetzt wird und dann soll der Beschluss auch noch unanfechtbar sein.
Verstehe ich nicht so richtig.
Inselbiene

#5

19.01.2009, 12:50

vielleicht liege ich ja ganz daneben, aber könnte man nicht "Gehörsrüge" (Frist 2 Wochen) notieren?
gkutes

#6

19.01.2009, 13:05

von vorläufig hattest du aber nichts geschrieben.
Warum willst du was dagegen machen, wenn er sowieso nur vorläufig ist? ist doch quark. musst du warten bis der endgültige beschluss kommt
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