Hallo!
Da ich die nächsten zwei Tage leider nicht in die Kanzlei komme, aber trotzdem möglichst schnell Antworten suche, dachte ich, ich frage euch, ob ihr mir weiterhelfen könnt!?
Eine Bekannte hat folgendes Problem: Sie ist alleinige Mieterin in einer Wohnung und lebt dort mit ihrem Kind und ihrem Ex-Freund. Nun möchte sie, dass er auszieht, hat ihm auch schon Fristen für den Auszug gesetzt, doch weigert er sich auszuziehen, weil er die Beziehung nicht für beendet an sieht.
Hat sie nun die Möglichkeit ihn da irgendwie rauszukriegen? Räumungsklage, denkt sie, dauere zu lang. Außerdem ist sie der Meinung, dass sie ihm indirekt ein Wohnrecht ausgesprochen hat, weil sie ihn ja hat einziehen lassen. Aber dies gilt doch nicht ein lebenlang, oder?
Wäre über schnelle Antworten dankbar!
Lg, Joules
Räumungsklage notwendig?
Ähm, hört sich so an, alsob wir beide die selbe Freundin hätten
Aber dennoch ist es hier Rechtsberatung!
Aber dennoch ist es hier Rechtsberatung!
@ _steffi_: Hmm... Ich hab eigentlich gerad nur ein Problem einer "Bekannten" aus einem anderem Forum geschildert. Wollte gern helfen, wusste nun aber auch nicht genau, wie das da so aussieht... Deswegen dachte ich, ich frag mal hier nach
- nephele
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wenn du selber nicht in die kanzlei kommst, dann vielleicht einfach da anrufen und fragen? so hab ich das immer gemacht wenn ich ne frage an cheffe hatte aber selber nicht in der kanzlei war...
Meine Motivation ist heute morgen winkend an mir vorbeigegangen
Verrückt? Ich? nee...das hätten mir die Stimmen doch gesagt...
Da ist es ja hygienischer, wenn mir ein pestkranker Gibbon die Hände trocken niest.
Zitat Sheldon Cooper
Verrückt? Ich? nee...das hätten mir die Stimmen doch gesagt...
Da ist es ja hygienischer, wenn mir ein pestkranker Gibbon die Hände trocken niest.
Zitat Sheldon Cooper