PKH und Klageentwurf

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marija74
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#1

07.09.2009, 18:39

Sendet Ihr bei einem Klageentwurf die Anlagen mit?

Wir nicht und nun will das AG die Anlagen. Wie wird das bei Euch gehandhabt?
Zaubermaus007
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#2

08.09.2009, 12:19

Die Anlagen werden zum prüfen der Erfolgsaussichten benötigt. Auch werden die Anlagen der Gegenseite zur Stellungnahme im PKH-Verfahren übersandt. Die müssen ja auch was dazu sagen können... Bei uns fügen die RA-Büros die Anlagen auch immer bei...
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Kichererbse
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#3

08.09.2009, 12:33

machen wir auch so, Anlagen also beifügen
LG Kichererbse [img]http://www.cosgan.de/images/smilie/frech/e030.gif[/img]

www.dkms.de - [color=#FF0000]Weil jeder EINZELNE zählt! Mach mit![/color]

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marija74
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#4

08.09.2009, 14:06

Ich halte das für Unsinn. Hier geht es um eine Scheidung. Dh. es wurde PKH dafür beantragt und als Anlage der Scheiidungsantrag im ENTWURF mitgesendet. Die anderen Senate haben noch nie die Scheidungsurkunde und Geburtsurkunde für den PKH-Antrag gewollt. Was soll es.

Ich habe noch gelernt, erst mit Einreichung der Scheidung die Anlagen. Sonst sendet man ja einen halben Baum für eine doch recht kleine Sache.
marija74
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#5

08.09.2009, 14:06

heiratsurkunde, nicht Scheidungsurkunde
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AnFi
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#6

09.09.2009, 08:50

Hm, wir schicken die Anlagen beim Klageentwurf auch immer mit.
Liebe Grüße
AnFi
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