PKH-Abrechnung

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Annie29

#1

23.10.2008, 10:21

Hallo zusammen.

Ich brauche da mal wieder ein bisschen Hilfe von euch. :pc

Bei PKH-Abrechnung können doch eigentlich Fahrtkosten nicht mit abgerechnet werden oder doch? Wenn ja wo kann ich dir im RA-Micro programm mit eintragen bei der Abrechnung?

:dankeschoen

Liebe Grüße
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Smilie
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#2

23.10.2008, 10:23

geht es um Fahrkosten des RA? Dann kommt es darauf an, was im Bewilligungsbeschluss steht. Wenn drinsteht, dass der RA zu den Bedingungen eines ortsüblichen RA beigeordnet wird, dann kannst Du sie nicht mit reinnehmen.
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In diesem Sinne: Viele liebe Grüße

:pcwink

Bitte mal klickern und mitmachen www.ig-reno.de - Danke
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LuzZi
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#3

23.10.2008, 10:24

Türlich können Fahrtkosten mit abgerechnet werden, aber nur dann, wenn die Beiordnung nicht nur in der Form erfolgt ist, als dass ein RA. am Ort des Gerichts beigeordnet worden ist.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
jujo
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#4

23.10.2008, 10:27

Du geht bei Info auf Reisekosten (AltGr + F7). Dann kannst du die Akte eingeben. Sonstige Reisekosten ist das Abwesenheitsgeld, wobei die Höhe falsch ist. Guck wegen der Höhe der Abwesenheitsgelder im RVG nach, glaube bei RA Micro gibt er 30,00 € an, wobei die erste Stufe nur 20,00 € sind.
Annie29

#5

23.10.2008, 10:29

Bislang ist nur Streitwertfestsetzung ergangen. der PKH-Beschluss ist noch nicht da. Ich gehe aber mal ganz streng davon aus, dass das Gericht die Kosten nur mit einem ortsüblich ansässigen Anwalt bewilligt.

Rechnet ihr dann auch mit dem Mandanten ab?
Tante Noro

#6

23.10.2008, 10:35

wenn im vollem umfang pkh bewilligt wird ohne ratenzahlung rechnen wir dann nicht mit mandanten ab.
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LuzZi
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#7

23.10.2008, 10:35

Natürlich, wenn die Fahrtkosten, Abwesenheitsgelder, ggf. Auslagen und Ust. nicht über PKH gezahlt werden, dann wirds dem Mandanten in Rechnung gestellt.
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#8

23.10.2008, 10:36

Noroelle82 hat geschrieben:wenn im vollem umfang pkh bewilligt wird ohne ratenzahlung rechnen wir dann nicht mit mandanten ab.
Wenn in vollem Umfang PKH bewilligt worden ist, dann kannst du doch auch gar nicht mehr gegenüber dem Mandanten abrechnen O_o
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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#9

23.10.2008, 10:36

schließe mich LuzZi an. Wir können ja nichts dafür, wenn die Fahrtkosten nicht von der PKH umfasst sind. Entstanden sind sie ja und müssen auch abgerechnet werden.
Tante Noro

#10

23.10.2008, 10:44

Natürlich, wenn die Fahrtkosten, Abwesenheitsgelder, ggf. Auslagen und Ust. nicht über PKH gezahlt werden, dann wirds dem Mandanten in Rechnung gestellt.
häää versteh ich grad nur bahnhof????? :hm


ohhh sorry, voll übersehen, natürlich einen ortsansässigen anwalt hätte ich noch dazu schreiben müssen. sprich selbst wenn also bei uns dieses mit dem ortsansässigen anwalt im pkh-beschluss drin steht, stellen wir dem mandanten die fahrtkosten etc. nicht in rechnung. denn die ansicht meiner chefs ist so, dass wenn jemand pkh bewilligt bekommt, er also nicht wirklich liquide ist. das heißt, er wird noch nicht mal mehr knapp € 50,00 haben. aber jeder hat da wohl so seine einstellung zu...
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