PKH-Abrechnung

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LuzZi
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#11

23.10.2008, 10:47

Das ist natürlich eine Ermessensfrage. Wenn dein Chef auf das Geld nicht angewiesen ist oder ihm das reicht, was er über PKH bekommt, dann kann er das ja so machen.

Wir machen es nicht und ich sehe es auch nicht ein, dass hier kostenlos in der Weltgeschichte rumgekurvt wird mit allen Auslagen etc. pp.
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Tante Noro

#12

23.10.2008, 11:05

geb ich dir recht mit... aber so wirds halt hier gehandhabt...
Annie29

#13

23.10.2008, 11:20

@Luzzi
Der Streitwert ist gerade mal knapp 1.300,00 € und bei 420,00 km Hin-und Rückfahrt ist das schon ein Unterschied. Finde also schon, dass diese Reisekosten und Abwesenheitsgeld schon dann vom Mandanten zu tragen wären. Schließlich ist er ja mit dem Anwalt sogar mitgefahren!
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LuzZi
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#14

23.10.2008, 11:26

Na ja bei 420 km würde ich auf keinen Fall drauf verzichten. Die muss der Mandant auf jeden Fall tragen, wenn halt die Beiordnung zu den Bedingungen eines ortsansässigen RA. erfolgt ist. Das ist ja wirklich nicht wenig, bei 50 km hätte ich es noch verstanden, aber nicht bei so vielen.

Wirst ja sehen, was im Beschluss steht. Vllt. hat der Mandant ja Glück und ihr seid komplett beigeordnet worden.
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#15

23.10.2008, 13:10

Es ist nicht unumstritten, ob der Anwalt, der Reisekosten nicht aus der Staatskasse erstattet bekommt; diese Kosten gegen die PKH-Partei geltend machen kann:
dagegen: Zöller/Philippi Rn. 11 zu § 122 ZPO; OLG Frankfurt/M OLGR 2002, 28; AG Ludwigsburg JurBüro 1984, 1094 f. mit abl. Anm. Mümmler;
dafür: OLG Brandenburg Rpfleger 2000, 279; OLG Nürnberg FamRZ 2001, 1157; Enders JurBüro 2003, 225, 228.)

Ich würde versuchen, die Reisekosten geltend zu machen (wenn ihr glaubt, euer Mandant ist zur Zahlung in der Lage; sonst lohnt die Arbeit ja wohl nicht).
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