Soo ich hab hier eine ziemlich umfangreiche Familiensache....
u. a. hat die Gegenseite beantrag den Teil des Sorgerechtes „Vermögenssorge“ unseren Mandanten zu entziehen und nur auf die Gegenseite zu übertragen.
Im Termin wurde dann erörtert und die Parteien waren sich einig, dass sie die elterliche Sorge gemeinsam weiterausüben wollen und das Verfahrend betreffen der Vermögenssorge wurde gem. §§ 623 II S. 2 ZPO abgetrennt.
Streitwert für elterliche Sorge wurde auf gleichzeitig auf 1.350,00 € festgesetzt.
Wir haben daraufhin gleich die PKH abgerechnet aus den Streitwert!
(also eine 1,3 Verfahrensgebühr Nr. 3100 VV + eine 1,2 Terminsgebühr Nr. 3104 VV)
So nun ein halbes Jahr war ein weiterer Gerichtstermin wg. der Vermögenssorge, in welchem die Parteien einen Vergleich geschlossen haben...
Gleichzeitig hat das Gericht folgenden Beschluss erlassen: „... der Wert ist mit der Festsetzung des Verfahrensstreitwertes bezüglich des Aufenthaltsbestimmungsrecht im Verbundverfahren abgegolten. Der Vergleichswert beträgt 3.000,00 €“
So heißt das nun, dass ich nur noch eine 1,0 Einigungsgebühr aus 3000,00 im Rahmen der PKH abrechnen darf? Und nicht nochmals eine 1,2 Terminsgebühr aus 3.000,00 €?!
PKH-Abrechnung Familiensache...?!
jetzt kannst du noch die einigungsgebühr abrechnen. würde die erste abrechnung korrigieren. die verfahrens- u. terminsgebühr wird doch jetzt jeweils um 3.000,00 € erhöht.
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Wieso das denn, da steht doch das der Wert abgegolten ist? Kann man dann nicht nur noch eine 1,0 Einigungsgebühr abrechnen?