pfändbarer Betrag?!

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StineP

#11

27.05.2008, 21:45

Doch. Ist ernst gemeint... Ist logischer als das, was ich vorgeschlagen habe.

Ich hätt gern nur noch ne dritte Meinung ;)

Hält besser.
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sunshine24
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#12

27.05.2008, 21:47

Ok, dann hab ichs doch richtig verstanden ...

Ja, ich hätte gern auch noch andere Meinungen dazu:

--> also, Jungs und Mädels, kommt in die Pötte :mrgreen:
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
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immer
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#13

28.05.2008, 10:16

Ich bleibe bei meiner Meinung, dass die Mieteinnahmen in voller Höhe pfändbar sind und beim Einkommen die private Krankenversicherung zu berücksichtigen ist (§ 850e Nr. 1b ZPO), sodass sich dort der pfändbare Betrag aus 1500 € ergibt, also 360,40 €. Macht zusammen 560,40.
AC/D Schuhe aus!
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