Hallöle hab grad eine strafsache abgerechnet.
Nun nach Erstellung der Rechnung fällt mir auf, dass wir nur beraten haben in der Sache und nicht geschrieben haben.
also d. h. außer übersendung der Kostenrechnung an Mandant sind keine portokostne etc. entstanden.
Berechnet ihr dann P/T Nr. 7002 VV?
P/T berechnen?!
Nein.. in so einem Fall berechnen wie keine PuTs... die fallen in einer mündlichen Beratung auch gar nicht an.
- PeeDee
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Nein, nur für die Übersendung der Rechnung entsteht keine Postpauschale (leider).
edit: @ Stine naja, telefonisch wäre ja auch mündlich und da würde die anfallen
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So isses!StineP hat geschrieben:Haarspalterei
Aber so müssen wir ja vorgehen *lacht
Auch die Friseure sollen aus unserer Arbeit Kapital schlagen (immerhin sind die das ja, die den Splis oder Spliss? beseitigen müssen)
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