Liebe Forummitglieder,
ich befasse mich im Moment mit dem Anfang vom Klageverfahren, Wiederholungen und so, und bereits zu Beginn kommt der Fall § 15 a EGZPO, mein Anliegen ist jetzt:
Wenn man den § 15 a EGZPO liest, dann stehen da die Voraussetzungen. Meine Frage wäre:
Wenn man jetzt Klageauftrag hat, dann muss man vorher immer diese Vorschrift beachten?
Obligatorisches Güteverfahren § 15 a EGZPO
- Pepples
- ...ist hier unabkömmlich !
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Ja, muss man, sonst würde es ja keinen Sinn machen. Der Mandant ist dann auch über dieses Verfahren aufzuklären.
Man kann natürlich MB-Antrag stellen und umgeht so das Verfahren.
Man kann natürlich MB-Antrag stellen und umgeht so das Verfahren.
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