Neuzustellung Mahnbescheid

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teufelchen901
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#1

17.02.2009, 11:43

Hallo Allezusammen,

ich habe folgendes Problem, Mahnbescheid wurde beantragt, konnte nicht zugestellt werden, da der Schuldner umgezogen ist. Dann habe ich Neuzustellung beantragt, und habe seine Firmenaddresse angegeben, FA Inh. Mandant, da ich mir gedacht habe, dass das zustellen vielleicht leichter ist.
Aber jetzt habe ich wohl eine Berichtigung des MB´s gemacht und das Gericht möchte einen Identitätsnachweis wegen dem Namenswechsel. Wo bekomme ich denn so einen Nachweis her, oder soll ich das ganze rückgängig machen und nur den Namen des Mandanten mit Firmenanschrift?

Ich hoffe ihr könnt mir helfen.

Lieben Gruß Nicole
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Majo
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#2

17.02.2009, 11:53

Ich würde den Schuldner bezeichnen wie im ersten MB. So soll es ja dann auch im VB stehen. Also einfach kurzes Schreiben ans Gericht mit dem Aktenzeichen und Parteibezeichnung berichtigen.
Tante Noro

#3

17.02.2009, 11:54

erstmal, wer ist denn Schuldner, die Firma?
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Smilie
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#4

17.02.2009, 11:55

Durch die Berichtigung könnte das Gericht den Verdacht haben, dass sich die Parteien geändert haben...

Ich würde auch einfach einen Dreizeiler ans Mahngericht schicken - denen die Sache erklären und dann wieder den Mdt mit Firmennanschrift angeben.
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#5

17.02.2009, 11:56

@ Tante Noro: Der Mdt ist der Schuldner - Zustellung soll aber an die Firmenanschrift erfolgen, die dem Mdt gehört.
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Tante Noro

#6

17.02.2009, 12:06

Smilie... genau das meine ich nämlich... wenn sie ändert, dann denkt gericht: Ahhh doch ein anderer Schuldner... deswegen frag ich ja nur, ob jetzt die firma ist oder der typ...

bei uns läufts ab und an so, dass zwar firma eigentlich schuldner ist, aber wir den Inhaber als privatperson der einzelfirmen nur in regress nehmen.

daher dann meine frage...

wenn es letztendlich nur um zustellun geht, hat man ja zwei möglichkeiten.

entweder, wie ihr es angebt, nen dreizeiler ans gericht

oder ne EMA
zenzi75
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#7

17.02.2009, 12:25

ich würd auch SS an Gericht und dann Anschrift wie folgt:

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nicole73
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#8

17.02.2009, 12:29

wenn du dir sicher bist, dass der Schuldner unter der Anschrift wohnt, wie es im Mahnbescheid beantragt ist, kannst du auch beim Mahngericht die Zustellung über den Gerichtswachtmeister beantragen. Das musst du allerdings begründen.
teufelchen901
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#9

17.02.2009, 12:34

Hallo an Alle,

vielen Lieben Dank. Ich habe jetzt ein Schreiben fertig, dass der Schuldner sich nicht geändert hat und die Zustellung lediglich an c/o Fa. XY erfolgen soll.

Lieben Gruß Nicole
Jennifer88
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#10

18.02.2009, 10:48

ich würd auch SS an Gericht und dann Anschrift wie folgt:

Max Mustermann
c/o Musterfirma GmbH
Musterstr. 123
12345 Musterhausen
_________________
So würde ich das auch machen. Das klingt am sinnvollsten. Bzw. evtl. könntest du sagen das sie den vorherigen Antrag bitte als gegenstandslos ansehen sollen und schickst anbei einen richtig ausgefüllten.

Evtl. kannst du auch beim Gericht anrufen und mit denen sprechen wenn du Glück hast kannst du das direkt am Telefon klären.
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