Mehrkosten im KFA nicht gerechtfertigt?

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Lenne1986
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#1

04.05.2010, 12:56

Hallo ich habe mal eine Frage zum Kostenfestsetzungsverfahren. Wir vertreten eine Fa. die ihren Geschäftssitz in Walsrode hat und wir sind in Hannover. Es war ein Termin beim Landgericht Bremen anberaumt und ich habe jetzt Fahrtkosten geltend gemacht, sowie Tage- und Abwesenheitsgeld. Jetzt schreibt die Gegenseite, dass Mehrkosten für Anwälte aus Hannover nicht geltend gemacht werden können. Stimmt das? Was könnte man erwidern? Ich hatte leider so einen Fall noch nicht und meine Kollegin auch nicht.
Liebe Grüße
Lenne
gkutes

#2

04.05.2010, 13:08

du kannst nur Kosten von Walsrode nach Bremen geltend machen. Eine Partei darf sich RAe am Sitz zulegen oder am Gericht oder dazwischen. Alles was weiter ist als die Strecke Gericht-Sitz/Wohnort wird nicht erstattet
Lenne1986
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#3

04.05.2010, 13:53

Hallo,

danke für deine Antwort. Mein Chef ist allerdings mit dem Zug gefahren und ich habe dann das Bahnticket dem KFA beigefügt gehabt. Meinst du ich sollte jetzt einfach Kilometergeld von Walsrode nach Bremen geltend machen? Was ist denn mit dem Tage- und Abwesenheitsgeld, dass mach ich doch trotzdem geltend, oder? Also ich hatte dort 4-8 Stunden (35 €) abgerechnet, da die Verhandlung recht lange dauerte.
tiko73

#4

04.05.2010, 13:54

Leider hat gkutes recht :-(

Ich würde dann die Kilometer berechnen und das Abwesenheitsgeld musst du halt gucken, wie lange die Verhandlung war und was dann eben für die andere Entfernung passt.
gkutes

#5

04.05.2010, 14:10

genau. Du machst jetzt fiktive Reisekosten nach Kilometern geltend. Abwesenheit wird wohl nur die Hälfte sein, weil so wie ich gesehen habe ist Walsrode fast genau in der Mitte zwischen Bremen und Hannover

ich weiß nicht, ob das Stamm-Anwalts-Prinzip noch gilt, aber ich meine, damit kommt man heuer nicht mehr durch.
tiko73

#6

04.05.2010, 14:21

Der Stamm-Anwalt wird leider immer problematischer - aber manchmal klappts noch, manchmal eben auch nicht. Ich probiers immer ... zurücknehmen kann man im Zweifelsfall ja immer noch.

Letztens gings z.B. bei LG Wiesbaden - Mdt. Mainz - wir Bonn :-)
Lenne1986
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#7

04.05.2010, 14:35

Danke nochmals, was ist denn das Stamm-Anwalt-Prinzip? Was schreibt ihr dazu? @ tiko73, hast du evtl. ein Muster? Das wäre echt lieb.
LG
Lenne
tiko73

#8

04.05.2010, 14:44

Also, ein Muster hab ich dazu nicht, bin auch im Moment nicht auf Arbeit.
Wir vertreten z.B. halt eine Krankenkasse häufiger und schreiben das dann eben auch, dass wir eben der Stamm-Anwalt (Hausanwalt) sind. Funktioniert aber, glaub ich, auch nur bei Firmen ohne Rechtsabteilung.
Wie gesagt, manchmal klappt das - aber leider immer öfter auch nicht. In Berlin z.B. funktioniert das gar nicht, beim LG Wiesbaden gings.
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NORTHERN DINO
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#9

04.05.2010, 15:40

Der so genannte Hausanwalt ist in aller Regel kein Kriterium für die Erstattungsfähigkeit von Mehrkosten. Ausnahmen gibt es nur bei Versicherungen, Stichwort "Outsourcing".
~ Grüßle ~
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