Hallo,
hab da ein Problem und weiss nicht wie ich es weiterführen soll...
Sachverhalt:
der MB wurde zugestellt jedoch ist der MB auf einen mit dem falschen Vornamen (Buchstabenverdrehung anstatt a mit o) Schuldner zugestellt worden. Nun wurde bei dem Versuch der Zustellung des VBs dieser Fehler erkannt und kann daher (VB) nicht zugestellt werden. EIne andere Azubine hat Adressenermittlungen gemacht. Anschließend habe ich gemerkt das bei der Adressenermittlung ein andere Name also verwechslung des Buchstaben deutlich wurde. Deshalb habe ich beim Einwohnermeldeamt eine Negativ- und positiv Bescheinigung angefordert welches diese bestätigte. WIe gehe ich jetzt weiter vor???
Bitte um Hifle
LG
MB mit falschem Namen zugestellt.
-
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 41
- Registriert: 12.06.2013, 14:42
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Frankenland
ich würde das dem Gericht ein Schreiben schicken
....aufgrund eines Kanzleiversehens der Name falsch geschrieben. Anbei eine Bescheinigung des Einwohnermeldamtes, dass es die selbe Person ist...bitte um Zustellung des VBs.
....aufgrund eines Kanzleiversehens der Name falsch geschrieben. Anbei eine Bescheinigung des Einwohnermeldamtes, dass es die selbe Person ist...bitte um Zustellung des VBs.
- Mietzemau
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1180
- Registriert: 07.05.2010, 18:59
- Software: AnNoText
- Wohnort: Essen - NRW
Hast du eine Nichtzustellungsnachricht bekommen?
Ich hatte das auch mal, da hab ich das im Programm korrigiert und Antrag auf Neuzustellung gestellt und dann ging das. Das Programm übernimmt -bei mir zumindest- das dann.
Ich hatte das auch mal, da hab ich das im Programm korrigiert und Antrag auf Neuzustellung gestellt und dann ging das. Das Programm übernimmt -bei mir zumindest- das dann.
Schnee ist auch nur schick aufgemachtes Wasser
Wintereinbruch ist nicht strafbar!
Alle Irrtümer sind gleichberechtigt.
Michael Rumpf
Eine Frau wundert sich oft, was ein Mann so alles vergisst- ein Mann staunt oft, woran sich eine Frau alles erinnert
Mark Twain
de heilige Glaskugel......*oooohm*
Wintereinbruch ist nicht strafbar!
Alle Irrtümer sind gleichberechtigt.
Michael Rumpf
Eine Frau wundert sich oft, was ein Mann so alles vergisst- ein Mann staunt oft, woran sich eine Frau alles erinnert
Mark Twain
de heilige Glaskugel......*oooohm*
- Anahid
- Hexe vom Dienst
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 17593
- Registriert: 22.02.2011, 10:41
- Beruf: Rechtsfachwirtin
- Software: RA-Micro
So wie ich das sehe, ist ja schon die Zustellung vom MB unwirksam, da ja da auch die Zustellung unter dem falschen Namen erfolgt ist. Ich würde das Gericht anschreiben, auf die EMA verweisen und beantragen, den Mahnbescheid neu zuzustellen. Nur einfach den VB jetzt geändert zustellen geht m.E. nicht.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
-
- Forenfachkraft
- Beiträge: 237
- Registriert: 21.03.2013, 13:35
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: AnNoText
Hab noch ein Problem bezüglich dem Mahnbescheid
Sachverhalt: Unsere Azubine hat bezüglich Mietverbindlichkeiten den Mahnbescheid rausgeschickt jedoch das Mietobjekt mit der Privatanschrift versehen. Jetzt haben wir eine Wiederspruchsnachricht erhalten, mit der Begründung, dass die Katalognummer und die dazugehörigen Angaben zum Mietobjekt nicht richtig seien dies haben wir auch von dem Gegnerischen Anwalt erhalten. Der Anwalt möchte den Sachverhalt erklärt bekommen. Wie gehe ich jetzt am besten vor. Soll ich dem gen. Anwalt alles schildern, dass es ein versehen war und anschließend den MB zurück nehmen oder wie gehe ich da vor, da WS eingelegt wurde....Bitte um Hilfe!
LG
Sachverhalt: Unsere Azubine hat bezüglich Mietverbindlichkeiten den Mahnbescheid rausgeschickt jedoch das Mietobjekt mit der Privatanschrift versehen. Jetzt haben wir eine Wiederspruchsnachricht erhalten, mit der Begründung, dass die Katalognummer und die dazugehörigen Angaben zum Mietobjekt nicht richtig seien dies haben wir auch von dem Gegnerischen Anwalt erhalten. Der Anwalt möchte den Sachverhalt erklärt bekommen. Wie gehe ich jetzt am besten vor. Soll ich dem gen. Anwalt alles schildern, dass es ein versehen war und anschließend den MB zurück nehmen oder wie gehe ich da vor, da WS eingelegt wurde....Bitte um Hilfe!
LG
Was ist überhaupt mit Privatanschrift gemeint? Warum falsche Nummer? Welcher Anspruch wurde geltend gemacht?
-
- Forenfachkraft
- Beiträge: 237
- Registriert: 21.03.2013, 13:35
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: AnNoText
Mietforderung wurde geltend gemacht jedoch hätte man die Katalognummer Miete für Geschäftsräume nehmen müssen statt Miete für Wohnraum. Dabei wurde natürlich auch die Privatanschrift eingetragen sodass alles schief gelaufen ist.