MB mit falschem Namen zugestellt.

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kkb
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#1

13.08.2013, 10:06

Hallo,

hab da ein Problem und weiss nicht wie ich es weiterführen soll...

Sachverhalt:

der MB wurde zugestellt jedoch ist der MB auf einen mit dem falschen Vornamen (Buchstabenverdrehung anstatt a mit o) Schuldner zugestellt worden. Nun wurde bei dem Versuch der Zustellung des VBs dieser Fehler erkannt und kann daher (VB) nicht zugestellt werden. EIne andere Azubine hat Adressenermittlungen gemacht. Anschließend habe ich gemerkt das bei der Adressenermittlung ein andere Name also verwechslung des Buchstaben deutlich wurde. Deshalb habe ich beim Einwohnermeldeamt eine Negativ- und positiv Bescheinigung angefordert welches diese bestätigte. WIe gehe ich jetzt weiter vor???


Bitte um Hifle



LG
Bringl
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#2

13.08.2013, 10:17

ich würde das dem Gericht ein Schreiben schicken

....aufgrund eines Kanzleiversehens der Name falsch geschrieben. Anbei eine Bescheinigung des Einwohnermeldamtes, dass es die selbe Person ist...bitte um Zustellung des VBs.
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Mietzemau
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#3

13.08.2013, 10:17

Hast du eine Nichtzustellungsnachricht bekommen?

Ich hatte das auch mal, da hab ich das im Programm korrigiert und Antrag auf Neuzustellung gestellt und dann ging das. Das Programm übernimmt -bei mir zumindest- das dann.
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kkb
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#4

13.08.2013, 11:08

Ja genau hab eine Nichtzustellungsnachricht erhalten... Hm also soll ich das mit der Neuzustellung versuchen. Oder leiber das Gericht anschreiben?
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Anahid
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#5

13.08.2013, 11:13

So wie ich das sehe, ist ja schon die Zustellung vom MB unwirksam, da ja da auch die Zustellung unter dem falschen Namen erfolgt ist. Ich würde das Gericht anschreiben, auf die EMA verweisen und beantragen, den Mahnbescheid neu zuzustellen. Nur einfach den VB jetzt geändert zustellen geht m.E. nicht.
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kkb
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#6

13.08.2013, 11:58

ok danke
kkb
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#7

23.12.2014, 09:35

Hab noch ein Problem bezüglich dem Mahnbescheid

Sachverhalt: Unsere Azubine hat bezüglich Mietverbindlichkeiten den Mahnbescheid rausgeschickt jedoch das Mietobjekt mit der Privatanschrift versehen. Jetzt haben wir eine Wiederspruchsnachricht erhalten, mit der Begründung, dass die Katalognummer und die dazugehörigen Angaben zum Mietobjekt nicht richtig seien dies haben wir auch von dem Gegnerischen Anwalt erhalten. Der Anwalt möchte den Sachverhalt erklärt bekommen. Wie gehe ich jetzt am besten vor. Soll ich dem gen. Anwalt alles schildern, dass es ein versehen war und anschließend den MB zurück nehmen oder wie gehe ich da vor, da WS eingelegt wurde....Bitte um Hilfe!


LG
kkb
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#8

23.12.2014, 11:17

Bitte brauche eure Hilfe dringend!
Jupp03/11

#9

23.12.2014, 17:11

Was ist überhaupt mit Privatanschrift gemeint? Warum falsche Nummer? Welcher Anspruch wurde geltend gemacht?
kkb
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#10

29.12.2014, 08:21

Mietforderung wurde geltend gemacht jedoch hätte man die Katalognummer Miete für Geschäftsräume nehmen müssen statt Miete für Wohnraum. Dabei wurde natürlich auch die Privatanschrift eingetragen sodass alles schief gelaufen ist.
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