Mandat niederlegen

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teufelchen901
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#1

29.12.2008, 15:55

Hallo Allezusammen,

ich habe eine Frage, wir haben einen Mandant, der möchte Berufung einlegen und meine Chefin möchte ihn in der Berufung nicht vertreten, wie schreibe ich das äußerst freundlich.

Gruß Nicole
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Kathy
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#2

29.12.2008, 16:03

in vorbezeichneter Angelegenheit möchten Sie das Berufungsverfahren betreiben. Leider kann ich Sie diesbezüglich nicht vertreten, da ich eine Berufung für nicht erfolgreich erachte, und kündige hiermit das bestehende Mandat.

MfG
MfG Kathy

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Francis
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#3

29.12.2008, 16:09

Warum will ihn denn deine Chefin nicht vertreten?
Dass, was Kathy geschrieben hat, wäre, glaub ich, gemäß BRAO nicht unbedingt vertretbar, könnte Probleme mit der Kammer geben. Der Anwalt kann ja nicht sagen, ich hab keinen Bock mehr, dich zu vertreten und tschüss.

Das Mandatsverhältnis kündigen geht wirklich nicht so einfach, nur z. B., wenn das Verterauensverhältnis zwischen Mandanten und Anwalt nachhaltig gestört wurde oder der Mandant von sich aus kündigt.
Nillepu

#4

29.12.2008, 16:15

Schreib doch, dass ihr es für ein erfolgreiches Berufungsverfahren für notwendig erachtet, dass eine dritte Meinung, d. h. die eines anderen Anwalts, eingeholt werden soll und der dann auch direkt die Vertretung im Berufungsverfahren übernehmen sollte.
Ich mein wir haben das hier auch mal so begründet..
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LuzZi
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#5

29.12.2008, 16:31

Im Zweifelsfall sagst einfach (vorausgesetzt es ist ein Umfangsverfahren), dass die auf die Angelegenheit zu verwendende Zeit momentan nicht vorhanden ist und eine ordnungsgemäße Bearbeitung damit nicht 100%ig gewährleistet werden kann.

Oder so ähnlich ...
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
Francis
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#6

29.12.2008, 16:36

Möglich wäre auch, den Grund anzugeben, warum deine Chefin ihn nicht mehr vertreten kann und der Zusatz "Unter den gegebenen Umständen kann eine ordnungsgemäße anwaltliche Vertretung nicht mehr gewährleistet werden/ist nicht mehr möglich". Oder sowas in der Art, das haben wir schon öfter gemacht.
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Kathy
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#7

29.12.2008, 17:12

Ihr habt Recht. Man müsste die Hintergründe wissen.
MfG Kathy

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#8

29.12.2008, 21:32

Francis hat geschrieben:Der Anwalt kann ja nicht sagen, ich hab keinen Bock mehr, dich zu vertreten und tschüss.
wieso denn nicht? (vgl. nur § 44 BRAO - nicht ganz selten werden sich Anwalt und Mandant für die Berufungsinstanz aber auch über das Honorar nicht einig, was dann auf's Gleiche herausläuft)
Gina

#9

29.12.2008, 22:21

Wenn die Mandatsniederlegung nicht plötzlich und unerwartet und einen Tag vor Ablauf der Berufungsfrist erfolgt - sprich zur Unzeit - , kann der Anwalt selbstverständlich eine Nichtvertretung ankündigen.

Der Ex-Mandant muss natürlich ausreichend Zeit haben, nach Urteilsverkündung und -zustellung sich einen neuen Anwalt zu suchen.

Gründe können ja vielfältig sein, manchmal stimmt die Chemie nicht oder das Vertrauensverhältnis, das ein Grundvoraussetzung für einen funktionierenden Anwaltsvertrag ist, ist aus irgendeinem Grunde gestört worden etc.
teufelchen901
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#10

30.12.2008, 08:53

Hallo,

der Grund ist ein sehr schwieriger Mandant, kommt mit Unterlagen etc. nicht bei.

Gruß Nicole
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