Mandat niederlegen

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Francis
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#11

30.12.2008, 09:17

madeja hat geschrieben:
Francis hat geschrieben:Der Anwalt kann ja nicht sagen, ich hab keinen Bock mehr, dich zu vertreten und tschüss.
wieso denn nicht? (vgl. nur § 44 BRAO - nicht ganz selten werden sich Anwalt und Mandant für die Berufungsinstanz aber auch über das Honorar nicht einig, was dann auf's Gleiche herausläuft)
Das wäre ja ein Grund für eine Mandatsniederlegung. Aber nur, weil er z. B. keinen Bock mehr auf die Sache hat, also ein banaler Grund, kann er das Mandat nicht niederlegen, die Kammer haut ihm eins um die Ohren.

Wenn der Mandant natürlich nicht mitarbeitet, ist eine ordnungsgemäße Vertretung nicht mehr möglich und das Mandat selbstverständlich kündbar. Wenn er pennt, hat er Pech. Da würde ich aber auch nicht mehr unbedingt freundlich sein. Schon allein, um den nächsten Anwalt zu warnen, der sich der Sache dann evtl. annimmt. Der bekommt die Korrespondenz ja auch auf den Tisch. Wenn der Mandant da mitarbeitet.
madeja
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#12

30.12.2008, 19:49

Francis hat geschrieben:Aber nur, weil er z. B. keinen Bock mehr auf die Sache hat, also ein banaler Grund, kann er das Mandat nicht niederlegen, die Kammer haut ihm eins um die Ohren.
auch das kann er machen und mir fällt beim besten Willen nicht ein, was die Kammer dagegen haben sollte. Speziell in dem hier vorliegenden Fall, in dem eine Instanz beendet wurde und mit der Mandatsniederlegung somit auch kein finanzieller Nachteil für den Mandanten verbunden ist.
Gina

#13

31.12.2008, 15:09

Ich sehe auch keine Probleme mit der Mandatsniederlegung. Das sollte jetzt ziemlich bald passieren, sonst sind wir dann doch in der "Unzeit."
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