Mahnverfahren

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Gast

#1

02.10.2006, 11:52

Hallo ihr, ich brauch unbedingt eure Hilfe... Also wir vertreten den Antragsgegner und haben für ihn fristgemäß Widerspruch eingelegt. Doch vor Beginn des streitigen Verfahrens kam es zu einem außergerichtlichen Vergleich...

Frage: Kann ich die entstandenen Gebühren und Kosten jetzt gegenüber dem Antragsteller geltend machen? Wenn ja, wie muss ich das machen und wo ist das im Gesetz geregelt
refana87
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#2

02.10.2006, 11:58

Wenn euer Mandant verpflichtet ist die Forderung zu bezahlen und sich im Verzug befunden hat, muss er die Kosten für beide Seiten tragen.
Gast

#3

02.10.2006, 13:21

Ja das weiß ich danke trotzdem... Es hat sich aber herausgestellt, dass der Antragssteller einen Fehler gemacht hat... wie sieht das jetzt aus mit den Kosten? Wie kann ich es veranlassen, dass der Antragssteller die bezahlen muss, schließlich war der ja schuld daran...
Gast

#4

02.10.2006, 13:43

Keine Vereinbarung über die Kosten getroffen?

Wenn der Antragsteller einen Fehler gemacht, warum habt ihr dann einen Vergleich geschlossen?
refana87
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#5

02.10.2006, 14:15

Wie war denn der Fall genau?
Gofi
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#6

02.10.2006, 14:42

@Pamela
(Zu Deiner Frage: Kann ich die entstandenen Gebühren und Kosten jetzt gegenüber dem Antragsteller geltend machen? Wenn ja, wie muss ich das machen und wo ist das im Gesetz geregelt)

Ich meine es geht und zwar musst Du ins streitige Verfahren kommen und da gibt auch die Möglichkeit, dass der Antragsgegner das streitige Verfahren anrufen kann. Mal in der Kommentierung zu § 697 ZPO lesen (habe diese leider gerade nicht zur Hand). Dann wird der Antragssteller aufgefordert, seinen Anspruch geltend zu machen. Dieser wird dann mitteilen, Hauptsache erledigt und das Gericht muss ja auch über die Kosten entscheiden.

Gruß Fiona
Der Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung ändern kann.
Kathy0679
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#7

02.10.2006, 14:48

Hallo,

so wie Gofi ausführte ist das schon richtig, nur musst ihr sofort beantragten,

die Kosten des Rechtsstreites hat der Antragsteller zu tragen.

Sonst klappt das nicht
Gruß aus dem Ruhrgebiet
Gast

#8

02.10.2006, 16:35

Danke, ihr hab mir sehr geholfen... Ich wünsch euch allen noch einen schönen Feierabend und einen schönen Feiertag morgen...
Liebe Grüße
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Pepsi
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#9

02.10.2006, 20:03

trotzdem solltest du mal den fall schildern, vielleicht ist das auch der falsche weg und du machst n Fehler..

Warum habt ihr n Vergleich geschlossen wenn der Antragsteller n Fehler gemacht hat? Welchen Fehler hat er gemacht? und was wurde über die Kosten vereinbart? Wurde der Vergleich schriftlich festgehalten?
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