Mahnbescheid - Verjährung der Forderung -

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j_e_n_s
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#1

02.12.2008, 22:40

Hallo, bin heut neu hier und hab mal ne Frage zu einem MB.

Die Forderung stammt vom 24.08.2004 :!:

Der Mahnbescheid wurde erstmals versucht zuzustellen im Mai 2005, steht oben mittig auf dem MB

Aufgrund häufiger Umzüge war der Schuldner nicht zu ermitteln :P

Heute, am 2.12.2008 wurde der MB zugestellt :(

Meiner Meinung nach ist die Forderung verjährt, da nur die Zustellung des MB die Hemmung nach § 204 auslöst. Und als demnächst zugestellt, kann man dies ja auch nicht bezeichnen.


Verjährt oder nicht?

Danke
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charly03
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#2

02.12.2008, 22:42

:nachdenk

Bin mir nicht sicher, ob man hierauf antworten sollte.. Rechtsberatung? Lasse mich gern eines Besseren belehren..
*Ich bin nicht auf der Welt, um so zu sein, wie andere mich haben möchten*

Liebe Grüße, charly03 Bild
Jupp03/11

#3

02.12.2008, 22:46

Der Smilie hinter ermitteln sagt aus, was du meinst Chatly03, fällt mir jetzt gerade das 1. Mal auf, auch 03
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wifey
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#4

02.12.2008, 22:47

Hallo Jens!

Erst mal :welcome

Ich kann charly's Bedenken gut verstehen und bitte Dich jetzt einfach mal um eine kleine Vorstellung und nähere Erläuterung, warum die Zustellung so extrem lange gedauert hat.

Ich befürchte fast, dass es hier in Richtung Rechtsberatung geht, da sich kein/e Re(No)Fa freuen würde (=> :-P), wenn ein MB nicht zugestellt werden kann.
Viele Grüße

ich
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wifey
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#5

02.12.2008, 22:48

:thx Ihr 2 beiden - wir sind uns also schon mal einig :hurra
Viele Grüße

ich
j_e_n_s
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#6

02.12.2008, 22:48

Danke für die "Hilfe" :(

Bin Azubi nach einem Unfall. So einen Fall, wie den beschriebenen, hatte ich bisher noch nicht (gleich gar nicht in der Schule), deshalb wollte ich jemanden Fragen, der Ahnung hat.

Sollte der vorige Beitrag hier Hilfe für Berufsanfänger sein, kann ich mich ja wieder abmelden...
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charly03
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#7

02.12.2008, 22:48

:shock: Stimmt.. ist mir auch noch nie aufgefallen :)

Ups, OT..

Jep, genau dieser Smilie kommt mir sehr verdächtig vor!
*Ich bin nicht auf der Welt, um so zu sein, wie andere mich haben möchten*

Liebe Grüße, charly03 Bild
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#8

02.12.2008, 22:51

Vielleicht wird hier auch nur der Antragsgegner vertreten und daher der :P ?
*Ich bin nicht auf der Welt, um so zu sein, wie andere mich haben möchten*

Liebe Grüße, charly03 Bild
j_e_n_s
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#9

02.12.2008, 22:52

da der Empfänger des MB ein Freund von mir ist, habe ich die Smilies aus seiner Sicht gemalt.

Der MB konnte nicht zugestellt werden, weil er öfters umgezogen ist.
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wifey
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#10

02.12.2008, 22:53

Das bleibt Dir natürlich freigestellt Jens - auch wenn's in dem Fall schade wäre (zumindest für die Jungs hier).

Wenn Du Azubi bist, wirst Du sicherlich auch schon davon gehört haben, dass wir in unserem Beruf keine Rechtsberatung durchführen dürfen. Und Du bist auch alt genug zu verstehen, dass wir uns ungern strafbar machen wollen.

Und es ist halt immer seltsam, wenn sich jemand neu anmeldet - sofort mit so einer Frage um die Ecke kommt - und wir sonst noch nichts von Dir gelesen haben.

Das hat definitiv nichts mit Dir persönlich zu tun!
Viele Grüße

ich
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