Mahnbescheid

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Gast

#1

29.11.2006, 16:22

kann mir jemand helfen, ich hab bei einem Mahnbescheid in Zeile 32 geschrieben: Forderungsaufstellung vom 17.10.2006 (da es sich um eine Restforderung handelt)

Die Forderungsaufstellung ist jedoch vom 23.10.2006. Jetzt stimmen die Zinsen nicht mit der im Mahnbescheid angegeben Forderungsaufstellung nicht überein.

Jetzt kam eine Monierung wegen der zu hohen Zinsen (Forderungsaufstellung wurde vergessen mitzuschicken und es konnte demnach nicht nachvollzogen werden.)

Frage: Muss ich jetzt etwas machen, damit das im Mahnbescheid richtig steht, also Forderungsaufstellung vom 23.10.2006 oder ist das egal?

Und wenn Gegner Widerspruch einlegt weil in der angegebenen Forderung (17.10.2006) weniger Zinsen stehen?

Lg P.
Tanibu
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#2

29.11.2006, 16:48

tjooo also so wie ich das von unseren Monierungen kenne, wenn mal eine kommt, steht ja meistens genau drauf was du zu tun hast bzw. wo der Fehler liegt. Bei uns reicht es meistens immer wenn du einfach schriftlich dem Mahngericht mitteilst, was sie am MB-Antrag ändern müssen/sollen :)

Meinste der Schuldner merkt das mit den falschen Zinsen überhaupt? Bzw. wenn das Mahngericht den MB-Antrag korrigiert stimmt er ja eh wieder ;)

~~ denke ich zu mindstens grade mal so auf die Schnelle, Angaben ohne Gewähr ~~ ;) Wegen Zinsen hatte ich leider noch keine Monierung daher bin ich grade etwas unsicher... hm....
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#3

29.11.2006, 17:27

ist der MB denn schon zugestellt, wahrscheinlich nicht, dann schreib doch einfach, die sollen die HF-Bezeichnung ändern und fertig... das geht
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#4

29.11.2006, 23:52

Pamela, wie viel Zinsen wollt Ihr denn haben?

Mich wundert hier nur, dass vom AG eine Monierung wg. der Zinsen kommt. Das kann doch eigentlich nur heißen, dass Du (keine Ahnung wie viel) einen zu hohen Zinssatz angegeben hast (z. B. 10 % über Basiszins oder z. B. 78 % o. ä.) Oder hast Du vielleicht den richtigen Zinssatz angegeben, Dich beim Ausrechnen der Zinsen verrechnet bzw. im Antrag verschrieben, so nach dem Motto, wir wollen 5 % Zinsen aus 100 Euro = 500 Euro?
Welches Gericht ist das denn, dass die so was prüfen? Und ne Forderungsaufstellung hab ich noch nie mitgeschickt. Für solche Sachen interessiert sich das Mahngericht doch normalerweise gar nicht ... :bahnhof
Viele Grüße

ich
Feierabend
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#5

30.11.2006, 08:20

Braucht man dann nicht einfach nur das Datum der Hauptforderung abändern? Also wenn wir Monierungen bekommen ist das eigentlich immer ganz unspektakulär.... Versteh ich irgendwie nicht...?!
"...es kann ja nicht immer regnen..."
zamie
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#6

30.11.2006, 10:30

Hallo Pamela,

ich schließ mich da mal an und sage, dass einfachste ist, das Datum der HF zu ändern, bevor Du denen das lang und breit mit den Zinsen erklärst. Dann müsste die Zinsen ja auch wieder stimmen, oder? Wie hoch ist denn die HF, dass das Gericht das bemängelt?

zamie :wink1
Gast

#7

03.12.2006, 15:16

Hallo Ihr,
danke nochmal.
Hab jetzt die Lösung...

Also die Angabe (Bezeichnung) hier Forderungsaufstellung vom ... spielt ja nur für die Hauptforderung eine Rolle, nicht für die Zinsen...

Die Zinsen werden ab dort fällig, wo der Schuldner in Verzug kommt. Bezeichnung hat also nichts damit zu tun.

Das war halt nur ein Problem, weil es sich bei der Forderung nur noch um einen Restbetrag gehandelt hat. Und die Zinsen sich nach dem ursprünglichen Hauptforderung berechnen. Deshalb kam eine Monierung... weil ich vergessen hatte die Forderungsaufstellung mitzuschicken....

Danke nochmal

Gruß
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