Mahnbescheid gegen eine GmbH, die es nicht mehr gibt

Für Themen rund um die Berufsausbildung Rechtsanwaltsfachangestellte / Rechtsanwaltsfachangestellter. Bitte hier KEINE Fachfragen stellen, sondern dafür den richtigen Unterbereich wählen.
Antworten
suzexs
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 15
Registriert: 13.10.2009, 15:46

#1

26.01.2010, 15:56

Hallo,

kann ich einen Mahnbescheid wegen nicht bezahlter Rechnungen beantragen gegen eine GmbH, die es nicht mehr gibt?

Ich weiß momentan auch nicht, ob Sie nur aufgelöst oder gelöscht ist, spielt das insofern eine Rolle?
cosmicmoon
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 515
Registriert: 26.02.2008, 08:45
Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
Software: WinMacs
Wohnort: Ronneburg
Kontaktdaten:

#2

27.01.2010, 10:52

Was willst Du denn mit dem MB dann anfangen??? Schon mal versucht in eine gelöschte GmbH zu vollstrecken?

Als erstes mal im Handelsregister nachschauen, ob die GmbH gelöscht oder aufgelöst ist, wenn es dort keine direkten Ergebnisse zu sehen gibt, dann sollte man Einsicht in die Akte des Handelsregisters nehmen.

Wenn die GmbH gelöscht oder aufgelöst ist, macht es relativ wenig Sinn, gutem Geld schlechtes hinterher zu werfen. Wenn Mandant aber unbedingt was haben und sehen will, dann wäre wohl eher zu prüfen, ob man über Geschäftsführerhaftung noch an den GF persönlich herankäme und diesen dann verklagen kann.
BabyBen

#3

27.01.2010, 11:20

@ cosmicmoon:

Gerade wenn die GmbH deshalb gelöscht wurde, weil ein Insolvenzverfahren mangels Masse abgewiesen wurde, heißt das nicht, dass die Gesellschaft vermögenslos ist. Manchmal ist da noch etwas zu holen.
cjdenver
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1118
Registriert: 13.08.2009, 16:02
Wohnort: Hamburg

#4

27.01.2010, 13:14

Manchmal ist da noch etwas zu holen.
Aber zu wenig für den gierigen Insolvenzverwalter? :D
***

You want credit, I not give ...... you get mad.
I give credit, you not pay ......... I get mad.
......... better you get mad!!


An sich nicht erstattbare Kosten des arbeitsgerichtlichen Verfahrens erster Instanz sind insoweit erstattbar, als durch sie erstattbare Kosten erspart bleiben. (LG Rheinland-Pfalz)
BabyBen

#5

27.01.2010, 13:22

cjdenver hat geschrieben:Aber zu wenig für den gierigen Insolvenzverwalter? :D
Genau so ist es; wobei in diesem Fall auch das Insolvenzgericht und nicht nur der Insolvenzverwalter gierig ist. Alte Gierschlunde aber auch :D .
Antworten